Außerordentliche Hauptversammlung: Gateway Real Estate AG – Konzernlagebericht

Gateway Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG ISIN DE000A2AA2F6 / WKN A2AA2F

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch, dem 24. August 2016, um 10:00 Uhr im Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, Flughafen/Terminal 1, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2016 der Gateway Real Estate AG.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gateway Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2015 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss, der Lagebericht sowie der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Am Flughafen, The Squaire 13, 60549 Frankfurt am Main) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter

zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt 1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Ämter der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, der Herren Norbert Ketterer, Thomas Kunze und Tomas Suter, enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, Norbert Ketterer, Thomas Kunze und Tomas Suter endet daher mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Es stehen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. (1) und 101 Abs. (1) des Aktiengesetzes sowie § 9 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Norbert Ketterer, Kaufmann, Verwaltungsratspräsident der HFS Helvetic Financial Services AG und der HPI Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Wollerau, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Kunze, Immobilienökonom, Geschäftsführer der genost Consulting GmbH, wohnhaft in Gröbzig, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Chief Financial Officer (CFO) der HFS Helvetic Financial Services AG, wohnhaft in Zürich, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 21.175.000 Stückaktien ohne Nennbetrag (3.025.000 „Alte Aktien“, ISIN DE000A0JJTG7 / WKN A0JJTG und 18.150.000 „Junge Aktien“, ISIN DE 000A2AA2F6/WKN A2AA2F) eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 21.175.000.

Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrechtsvertretung, Anfragen

Gemäß den im Aktiengesetz genannten Bedingungen sind Aktionäre der Gesellschaft berechtigt, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen. Des Weiteren besteht das Recht der Aktionäre, unter den unten aufgeführten Voraussetzungen an der Hauptversammlung teilzunehmen, Auskunft zu den Gegenständen der Tagesordnung zu verlangen, Anträge zu Gegenständen der Tagesordnung und zum Verfahren zu stellen und ihre Stimme in der Hauptversammlung persönlich oder durch Vertreter abzugeben.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, und die ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 03. August 2016, 0:00 Uhr, und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 17. August 2016, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Gateway Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Stimmrechtsvertretung, Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmachtserteilung muss nach der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. (10) AktG i.V.m. § 125 Abs. (5) AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. (8) AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts unter Verwendung des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens Montag, den 22. August 2016, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: eva.staab@gateway-re.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zudem auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter http://www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Anfragen, Ergänzungsanträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. (1), 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: eva.staab@gateway-re.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, d. h. bis spätestens 09. August 2016, 24:00 Uhr, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gateway-re.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

Ergänzungsanträge von Aktionären gemäß § 122 Abs. (2) AktG sind schriftlich ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

Gateway Real Estate AG
Investor Relations – HV 2016
Am Flughafen
The Squaire 13
60549 Frankfurt am Main
Telefax: 069/697880880099
E-Mail: eva.staab@gateway-re.de

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwangszigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 30. Juli 2016 (24:00 Uhr MESZ), zugehen.

Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. (1) AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung unter Punkt 1. der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

Frankfurt am Main, im Juli 2016

Gateway Real Estate AG

Der Vorstand

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