Deutsche KautionskasseAG in wirtschaftlicher Schieflage? Der Vorstand der Gesellschaft teilt nach § 92 Abs. 1 AktG mit, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht und zeigt dies der Hauptversammlung an

Zumindest könnte das eine Schlussfolgerung sein, wenn man die Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft liest.

 

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