nordEnergie AG- Insolvenzeröffnung

Das teilt das Insolvenzgericht aus Hamburg heute schriftlich mit:

12 IN 252/13 – Am 23.05.2014 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der nordEnergie Aktiengesellschaft vertr. d. d. Vorstand Bernd Menzel, Leher Landstr. 107, 27607 Langen (AG Bremen, HRB 3753BHV), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Neuer Wall 86, 20354 Hamburg, Tel.: 040 361307-0, Fax: 040 361307300. Insolvenzforderungen sind bis zum 24.07.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf §  28 InsO hingewiesen. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 21.08.2014 geprüft. Auf Antrag wird eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die even­tuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die Angelegenheiten gemäß

§   35 Abs. 2 InsO Zugehörigkeit der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse,

§   66 InsO Rechnungslegung des Insolvenzverwalters,

§   68 InsO Wahl eines Gläubigerausschusses,

§ 100 InsO Unterhalt aus der Insolvenzmasse,

§ 149 InsO Hinterlegung von Wertgegenständen,

§ 157 InsO Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens,

§ 160 InsO Besonders bedeutsame Rechtshandlungen,

§ 162 InsO Betriebsveräußerung an besonders Interessierte,

§ 207 InsO Einstellung mangels Masse,

§ 271 InsO Nachträgliche Anordnung von Eigenverwaltung,

und/oder zur Abhaltung eines Berichts- und/oder Prüfungstermins abgehalten. Zustimmung  zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.  Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Mit diesem Verfahren wurden die weiteren Verfahren 12 IN 250/13, 12 IN 56/14 und 12 IN 65/14 verbunden. Das Verfahren 12 IN 252/13  führt.  Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.