OLG Hamm verurteilt Commerzbank zu Schadenersatz

Wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütungen bei Vermittlung des CFB Fonds 165 verurteilt das OLG Hamm die Commerzbank zu Schadenersatz.
Das berichtet die Kanzlei Resch aus Berlin.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger eine Beteiligung am CFB Fonds 165 ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG gezeichnet und auf die Zeichnungssumme ein  Agio von 5% gezahlt. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass die Bank den Kläger nicht vollständig über die an sie fließenden Vertriebsprovisionen aufgeklärt hat. Unstreitig hatte die Commerzbank darüber hinaus noch Zahlungen erhalten, die gegenüber dem Kläger nicht aufgedeckt worden waren.

In keinem der uns bekannten Fälle sind die Anleger vollständig über die an die Commerzbank gezahlten Rückvergütungen informiert worden, so dass die Anleger des CFB Fonds 165 ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Euro Alsace Paris KG prüfen lassen sollten, ob Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG gerichtlich durchgesetzt werden können.

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