SgK eV ein Pseudo Anlegerschutzverein

Es ist unglaublich was sich der sogenannte Verein so alles einfallen lässt um ins Internet zu kommen, und möglicherweise auch für einen seiner Verbbundanwälte wie Jochen resch Mandate zu bekommen. Liest man diese Veröffentlichung, dann fragt man sich doch, warum berichtet man so etwas überhaupt. Gibt es einen konkreten Anlass, das das IDV Institut etwas  Kriminelles oder Verbotenes getan hat? Auch nach intensivster Recherche   haben wir da nichts gefunden. Warum dann überhaupt der Artikel? Nun, aus unserer Sicht ganz klar um Mitglieder einzufangen die man dann an einen Verbundanwalt weiterreichen kann. Seriös ist anders: Ich als IDV Institut würde gegen solche Art der Berichte vorgehen. Vielleicht wissen die Herren von der SGK ja auch nicht wie viel Prozesse Jochen resch gegen die “Heli GmbH” verloren hat. Fragen Sie das Jochen resch doch mal! Warum steht das nicht auf der Webseite von Jochen Resch? Dreimal dürfen Sie raten!

Zitat einer Veröffentlichung der SGK

Alter Wein in neuen Schläuchen

Früher saßen Sie ja in Berlin, jetzt als IDV am Hansaring in Köln. Frank Hennigs Leute sind umgezogen. In Berlin war noch alles geradezu bodenständig. Man nannte sich Wirtschaftskanzlei Hennig & Partner, verkaufte Wohnungen für die zwischenzeitlich in Insolvenz gegangene Heli GmbH aus Leipzig.

Nun also ein bisschen vornehmer. Jetzt heißt das Ganze IDV Privatinstitut für Deutsche Verbraucher. Schlichtweg ein Schwindeletikett.

Es geht um den Verkauf von Eigentumswohnungen. Auch wenn dieses auf den Websits des IDV nicht so klar raus kommt, so ist für uns, die wir uns seit Jahrzehnten mit diesem Thema beschäftigen, offenkundig, wo es hingeht. Es geht ums Steuernsparen durch den Erwerb einer Eigentumswohnung.

Hier gibt es zwar steuerlich abzugsfähige Kosten, wir haben aber noch nie erlebt, dass sich ein solches Modell tatsächlich von alleine trägt, wie meist versprochen. Wir nehmen dieses sogenannte Institut unter die Lupe.

P.S. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, eine Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen zu lassen. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos. Sie erfahren, ob Sie überhaupt Erfolgsaussichten haben und wenn ja, welche Kosten Ihnen gerichtlich bzw. außergerichtlich entstehen würden. Wenn Sie an der Ersteinschätzung Interesse haben, füllen Sie den Fragebogen aus.