4.800 Gläubigerversammlungen – kein Problem sagen die Anlegeranwälte! Ob sich Herr Kübler da nicht verschätzt hat?
Retourkutsche, beleidigte Leberwurst und weitere Aussagen das haben wir in unseren Gesprächen mit Anlegerschutzanwälten zur Veröffentlichung von Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler gestern als Meinung gehört. Keiner der Rechtsanwälte mit denen wir gesprochen haben hat ein Problem der jetzt angepeilten Verfahrensweise. Bei einem 5 Minutentakt, wenn der dann immer einhaltbar ist, wären das rund 50 Arbeitstage a 8 Stunden, die man dafür aufwenden müsste. Einig war man sich darüber “immer noch besser als das merkwürdige Verfahren des AG Dresden/Richter Gerster zur Wahl eines gemeinsamen Gläubigervertreters”. Die von uns befragten Anlegerschutzanwälte gehen allerdings vom doppelten Zeitaufwand aus, da man sicherlich die eine oder andere Nachfrage von Gläubigerseite erwarte. Auch das bisher bekannte technische Verfahren des Dresdner Insolvenzgerichtes macht wohl Verzögerungen “eher wahrscheinlich”. Im Raum steht derzeit wohl auch noch die Einberufung einer eigenen Gläubigerversammlung. Die dazu erforderliche Anzahl der Stimmen soll wohl bereits vorhanden sein. Derzeit wird wohl über die Form der Einladung, den Ort usw. diskutiert und recherchiert. 2 geeignete Räumlichkeiten dafür haben wir bereits gefunden, so ein damit betrauter Rechtsanwalt.