Feil Kaltmeyer Rechtsanwälte – Rundschreiben an Infinius Geschädigte – Woher haben Sie diese Adressen?
Das Unverständnis der IG Infinus ist gross, denn da gibt es eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die sich den guten Namen “Interessengemeinschaft Infinus – IG Infinus” versucht zu Nutzen zu machen.
Dieses Eindrucks kann man sich nun wirklich nicht erwehren, wenn man Ihr Schreiben liest, welches uns in der Redaktion vorliegt.
Sie erwecken damit ganz klar, ob gewollt oder ungewollt, den Eindruck im Namen der Interessengemeinschaft Infinus zu Handeln. Dem ist nach unseren Recherchen nicht so. Sie mögen eine eigene Interessengemeinschaft dazu gegründet haben um Kohle zu machen, sei Ihnen sicherlich gegönnt, denn Sie müssen ja auch Kanzlei, Sekretariat usw. bezahlen. Aber mal ehrlich meine Herren der Kanzlei,is das wirklich so in Ordnung mit einem wohklingenden Namen zu opereieren mit dem Sie scheinbar gar nichts zu tun haben? Wo ist die Abgrenzung zur “richtigen Interessengemeinschaft Infinus-IG Infinus”, die über 2000 Anleger vertritt? Das es eine Interessengemeinschaft Infinus schon gibt ist doch aus den Veröfefntlichungen im Bundesanzeiegr zu ersehen, dabei gehe ich davon aus das Sie in dem gesamten Thema natürlich im Detail drinstecken, sonst würden Sie ja auch einen solcehn Rundbrief nicht verfassen und auf die Reise schicken.
Es sollte Ihnen doch klar sein, das solche Schreiben zu Miss(t)verständnissen führen. Spekulativ könnte man ja auch vermuten “das ist so gewollt”. Nachvollziehbar ist das für uns und so manchen den der Brief erreicht hat nicht.
Merk-würdig auch das Datum des Schreibens, denn die Schreiben gingen Heute erst bei Angeschriebenen ein. Vielleicht fehlt ja auch nur die 3 vor dem Datum. Die Frage die an uns herangebracht wird ist “wie kommen die an meine Adresse, und warum schreiben die mich an?”. Nun dafür soll sich einal der Berliner Datenschutzbeauftragte interessieren und die Rechtsanwaltskammer in Berlin. Empörte Empfänger des Schreibens wollen genau diesen Weg gehen. Wir haben einem Rechtsanwaltskollegen Ihr Schreiben zur Stellungnahme übersendet, denn unserer laienhaften juritsichen Meinung nach gibt es in Ihrem Schreiben diskussionswürdige Ausführungen die einer Klarsellung bedürfen. Dazu wollen wir dann Morgen berichten.