Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr zum Thema “Pfandkredite”, 1. Oderfelder Beteiligungsgesellschaft, LombardClassic usw.
Ein Jahrhunderte altes Geschäft, das hier durchgeführt wurde. Eine sicherlich interessante Idee so was auch mal als Beteiligungsgeschäft zu machen. Jede Kapitalanlage ist ein Unternehmen, ein Unternehmen das geführt wird von kompetenten oder weniger kompetenten Personen. Mit genau diesen Unternehmern steht und fällt aber dann auch der Erfolg oder Mißerfolg des Unternehmens, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Langensalza. Hier haben wir aber auch für Rechtsanwälte eine völlig neue Situation, denn wir sind im regulierten Pfandgeschäft wo Pfänder im Regelfall ja nicht verkauft sondern nur verpfändet worden mit dem Versprechen das Pfand dann irgendwann wieder auszulösen. Erst wenn das nicht geschieht, kann man die Pfänder dann wirklich einer Verwertung zuführen, damit bedarf es sicherlich eines längeren Zeitraumes die Pfänder dann zu verwerten. Letztlich weiß auch Niemand, was man dann für die Pfänder erlösen kann. Dieses dann erlöste Geld zuzüglich die Einnahmen aus den beliehenen Pfändern ergeben dann sicherlich den Betrag der den Anlegern dann zur Verfügung stehen könnte in letzter Konsequenz. Man muss sich, so Dr. Thomas Pforr, auch einmal die Pfänder anschauen, die man dort beliehen hat, welchen und ob es dafür einen Markt gibt. Insgesamt stehen wir, so Dr. Pforr, erst am Anfang eines möglichen Anlegerskandals. Ganz klar aber auch, so Dr. Thomas Pforr, das was da gerade passiert, ist zunächst einmal ärgerlich für die Anleger, aber mehr auch derzeit nicht.