EEV AG aus Göttingen-auch beim partiarischen Darlehen besteht ein Totalverlustrisiko-prima daraufhingewiesen!

Prima gemacht, endlich einmal ein Unternehmen was seine Anleger beim partiarischen Darlehen (Nachrangdarlehen) vernünftig aufklärt. Auf Seite 37 eines im Internet abrufbaren Prospektes des Unternehmens finden wir nachfolgenden Hinweis:  Die Zeichnung des partiarischen Darlehens (Nachrangdarlehen) der EEV AG ist mit speziellen Risiken belastet. Hervorzuheben sind dabei insbesondere das Risiko des möglichen Totalverlustes oder des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Grundverzinsung, Gewinnbeteiligung und Rückzahlung, und das Risiko, welches durch den qualifizierten Nachrang besteht. Sollte der Anleger darüber hinaus den Erwerb seines partiarischen Darlehens fremdfinanzieren, also dafür einen Kredit aufnehmen, muss er im Falle eines Totalverlustes diesen Kredit gleichwohl zurück führen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz des Anlegers (maximales Risiko) führen. Mit der Zeichnung des partiarischen Darlehens (Nachrangdarlehen) der EEV AG beteiligt sich der Darlehensgeber vertraglich, also rein schuldrechtlich, an der Emittentin, ohne damit Gesellschafterrechte, also insbesondere ohne Stimmrechte, Mitspracherechte, Teilnahmerechte an der Hauptversammlung zu haben. Es hängt ganz wesentlich von der Fähigkeit der EEV AG und ihres Managements ab, während der Laufzeit des Darlehens die darauf anfallende Grundverzinsung und möglichst auch die Gewinnbeteiligung zu erwirtschaften und zu zahlen und bei Kündigungen den jeweiligen Darlehensbetrag des gekündigten partiarischen Darlehens (Nachrangdarlehen)  zurückzuzahlen. Darüber hinaus bestehen weitere erhebliche Risiken, die in den Risikohinweisen aufgeführt sind. Zitat Ende.

 

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