E.S.Invest AG- die Fianzmarktaufsicht der Schweiz teilt mit
1. Gemeinschuldnerin: | E.S. Invest AG, Multergasse 2a, 9004 St. Gallen |
2. Konkurseröffnung: | 28. April 2014, 08.00 Uhr |
3. Verfahren: | Bankenkonkursverfahren. Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation unter Konkursverfahren. |
4. Eingabefrist: | 6. Juni 2014. Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. |
5. Herausgabeansprüche: | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
6. Herausgabe- und Meldepflicht: | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist bei der Konkursliquidatorin zu melden und ihr die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
7. Konkursliquidatorin: | Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich |
8. Konkursort: | St. Gallen |
9. Hinweis: | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen: | Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Konkursliquidatorin: Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel.: +41 (0) 44 257 20 00, admin@hol-law.ch. |
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINM |