Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10813 eingetragenen D.G. Energie GmbH & Co. KG, Burbacher Markt 4, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die D.G. Energie Verwaltungs GmbH, Burbacher Markt 4, 66115 Saarbrücken v ird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.05.2014, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. (Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 113 IN 19/14)
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.04.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Bach, Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 4101 120, Fax: 0681/ 4101 276. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.07.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 20.08.2014, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
– Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
– Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
– Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
– Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
– Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 20.08.2014, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.08.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 11 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet veröffentlicht und daneben auf andere Weise zugestellt, ist für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Neben- und Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werdenBerichtstermin und gleichzeitig Prüfungstermin: Mittwoch, 20.08.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.07.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
113 IN 19/14
Amtsgericht Saarbrücken, 23.05.2014