nordEnergie AG- Insolvenzeröffnung
Das teilt das Insolvenzgericht aus Hamburg heute schriftlich mit:
12 IN 252/13 – Am 23.05.2014 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der nordEnergie Aktiengesellschaft vertr. d. d. Vorstand Bernd Menzel, Leher Landstr. 107, 27607 Langen (AG Bremen, HRB 3753BHV), . Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Neuer Wall 86, 20354 Hamburg, Tel.: 040 361307-0, Fax: 040 361307300. Insolvenzforderungen sind bis zum 24.07.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Forderungen werden am 21.08.2014 geprüft. Auf Antrag wird eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die Angelegenheiten gemäß
§ 35 Abs. 2 InsO Zugehörigkeit der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse,
§ 66 InsO Rechnungslegung des Insolvenzverwalters,
§ 68 InsO Wahl eines Gläubigerausschusses,
§ 100 InsO Unterhalt aus der Insolvenzmasse,
§ 149 InsO Hinterlegung von Wertgegenständen,
§ 157 InsO Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens,
§ 160 InsO Besonders bedeutsame Rechtshandlungen,
§ 162 InsO Betriebsveräußerung an besonders Interessierte,
§ 207 InsO Einstellung mangels Masse,
§ 271 InsO Nachträgliche Anordnung von Eigenverwaltung,
und/oder zur Abhaltung eines Berichts- und/oder Prüfungstermins abgehalten. Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Mit diesem Verfahren wurden die weiteren Verfahren 12 IN 250/13, 12 IN 56/14 und 12 IN 65/14 verbunden. Das Verfahren 12 IN 252/13 führt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts eingesehen werden.