Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Wirkung zum 1. Januar 2016 für Deutschland erstmals einen antizyklischen Kapitalpuffer festgelegt. Dieser beträgt derzeit 0 Prozent, weil die untersuchten Indikatoren aktuell keine übermäßige Kreditvergabe in Deutschland erkennen lassen.
Der für Deutschland jeweils gültige Wert ist von den Instituten bei der Berechnung des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers einzubeziehen und dabei auf die Summe der maßgeblichen Kreditrisikopositionen anzuwenden, die in Deutschland belegen sind.
Institute, die maßgebliche Kredite in andere Länder vergeben haben, müssen die dort gültigen antizyklischen Kapitalpuffer anteilig berücksichtigen. Der individuelle (institutsspezifische) antizyklische Kapitalpuffer ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der in- und ausländischen Kapitalpuffer. Dieser ist sodann von den Instituten als Prozentwert vom Gesamtforderungsbetrag in hartem Kernkapital vorzuhalten.
Künftig wird die BaFin vierteljährlich überprüfen, ob der in Deutschland gültige Wert angesichts der aktuellen Risikolage und Kreditentwicklung noch angemessen ist und diesen, falls erforderlich, anpassen. Dabei stützt sie sich auf Analysen und Daten der Deutschen Bundesbank. Die Europäische Zentralbank ist im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) in die Entscheidungsfindung eingebunden. Ferner berücksichtigt die BaFin die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS).
Hintergrund
In Zeiten übermäßigen Kreditwachstums sollen die Banken einen zusätzlichen Kapitalpuffer aufbauen. Dieser Puffer darf im Krisenfall aufgezehrt werden und soll zur Abfederung von Verlusten dienen. Er beträgt in der Regel 0 bis 2,5 Prozent und kann in Schritten von 0,25 Prozentpunkten festgelegt werden.
Weitere Informationen zur Festlegung, Anwendung und aktueller Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers finden Sie hier