E &S Vermögensberatung aus Graz in Österreich- Provision sollte nicht alles sein!
E & S sieht sich selber als den führenden Vermögensberater in Österreich. Nun gut, Führung hat dabei wenig mit Kompetenz zu tun. Bereits vor 3 Jahren wurden dem Unternehmen kritische Fragen zur damaligen Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Unternehmen Shedlin aus Nürnberg und dem Unternehmen Halebridge Asset Management gestellt. Kritische Fragen an denen das Unternehmen nicht interessiert war. Kätzerisch dürfte man jetzt wohl die Frage stellen “War daran die Höhe der Provision schuld?”. Diese soll deutlich über 10% gelegen haben. Eine ungewöhnlich hohe Provision. Jetzt nachdem das Unternehmen Shedlin Capital AG in Insolvenz ist und das Unternehmen Halebridge Asset Management GmbH seine Geschäfte durch Auflageverfügung der BaFin (so was wie die FMA in Österreich) rückabwickeln muss, da ist man auf einmal der “brutalst mögliche Aufklärer” und will sich natürlich für die geschädigten Anleger einsetzen. Prima!- aber haben Sie einmal überlegt wie viel Schaden Sie hätten möglicherweise vermeiden können, wenn Sie ab 2011 das Produkt nicht mehr an Anleger verkauft hätten? Genau das ist aber der Punkt! Sie wussten das die Produkte der Shedlin und der Halebridge Asset Management GmbH natürlich dem Totalverlustrisiko unterliegen. Haben Sie das im Beratungsprotokoll auch festgehalten? Wussten die Anleger das wirklich alle worauf sich die einlassen? Was wollen Sie jetzt konkret für den Anleger tun? Herrn Schmidt suchen und fragen ob er den Anlegern nicht ihr Geld wiedergeben will? Die BaFin bitten das Halebridge weitermachen darf? Entschuldigen Sie unseren Sarkasmus. Wo waren Ihre Bedenken in den letzten Jahren innerhalb der Zusammenarbeit? Ein Blick in so manche Bilanz der Unternehmen hätte doch ausgereicht um zu wissen das man vorsichtig sein muss.. Ich bin allerdings sicher, das sich die Konsumentenschützer in Österreich mit solchen sich gut anhörenden Absichtserklärungen nicht zufrieden geben werden. Die werden sicherlich prüfen ob Sie da eine Mithaftung tragen müssen. Es geht immerhin um einen 2-stelligen Millionenbetrag in Österreich.