Das Landgericht München hat in Sachen EGI Euro Grundinvest Deutschland 15 drei Gründungskommanditisten und Hintermann Malte Hartwieg persönlich zum Schadensersatz verurteilt. Die geschädigten Anleger erhalten ihr Geld zurück und werden von der Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen freigestellt. Das berichtet Jochen resch auf seiner aktuellen Internetseite.
Begründung des Landgerichtes zu seinem Urteil:
So stellt das Landgericht München fest, dass der Grundstücks- und Immobilienbestand der Euro Grundinvest 15 unzutreffend dargestellt wurde. Dafür haften die verantwortlichen Investoren. Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde von Rössner erstritten. Erst vor wenigen Tagen haben die Anleger der Euro Grundinvest Kommanditgesellschaften sowie die Inhaber der Genussrechte der Euro Grundinvest AG unter Berufung auf das Missmanagement der früheren Geschäftsführung die Aufforderung erhalten, die geleisteten Ausschüttungen zurück zu zahlen. Die rechtliche Begründung ist äußerst zweifelhaft.