Infinus Fubus – Fristverlängerung

m Insolvenzverfahren über die „INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut“ (FDI) hat das zuständige Insolvenzgericht Dresden die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderungen bis zum 7. November 2014 verlängert. Infolgedessen wurden der Berichtstermin vom 8. Juli 2014 auf den 14. Januar 2015 und der Stichtag für die Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 2. März 2015 verschoben.

 

Die Verschiebung war notwendig geworden angesichts der enormen Zahl von rund 70.000 zu erwartenden Forderungsanmeldungen und des damit verbundenen erheblichen organisatorischen Aufwands. Um dennoch eine möglichst schnelle Bearbeitung der Forderungen zu ermöglich, ist geplant, elektronisch lesbare Forderungsanmeldungsunterlagen zu versenden. Der Versand dieser Unterlagen soll bis Ende August 2014 erfolgen. Die Gläubiger werden gebeten, den Versand dieser Unterlagen abzuwarten und die Anmeldung ihrer Forderungen nur mit den dann übermittelten Unterlagen vorzunehmen. In der Anlage finden Sie den entsprechenden Gerichtsbeschluss sowie ein Gläubiger-Informationsschreiben des Insolvenzverwalters.

Gläubigerinformationsschreiben FDI 17 6 14 Copy

Gläubigerinformationsschreiben FDI 17 6 14 Copy Gläubigerinformationsschreiben