MDA Energieprojekt GmbH & Co KG- Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MDA Energieprojekt GmbH & Co KG, v.d.d. phG MDA Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Georg-Landgraf-Straße 36, 09112 Chemnitz, HRA 6565 vertreten durch die Geschäftsführerin Monika Klingbeil ergeht am 05.06.2014 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 05.06.2014 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Email geschäftlich: chemnitz@handschumacher.de
Telefax: 0371 4446111
Telefon geschäftlich: 0371 444610
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 04.07.2014 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO (Betriebsveräußerung), § 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 14.08.2014
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude – Gerichtsstraße 2
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
12 IN 3123/13 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.06.2014