Es könnte das Ende das genehmigungsfreien Nachrangdarlehens sein, so wie wir das seit beginn des Jahres immer wieder vermutet hatten. Hiervon geht auch Daniel Blazek, Rechtsanwalt aus Bielefeld, aus. Nach den Sommerferien rechnet RA Blazek damit, das Nachrangdarlehen nur noch von Vermittlern verkauft werden dürfen, die eine Zulassung nach § 3f f der Gewerbeordnung haben. Wir finden das eine gute Entwicklung, denn auf dem Gebiet des Nachrangdarlehens tummeln sich mittlerweile viele, viele Scharlatane.