Normalbürger hat keinen Anspruch auf Regress gegen die BaFin

Das ist so! Alles Jammern und Schimpfen über die BaFin hilft also auch im aktuellen Vorgang des Berichtes der Sächsischen Zeitung nicht wirklich. Nur Unternehmen die nachweisen können, das sie durch BaFin Handlungen geschädigt wurden haben eine Chance auf Schadensersatz.

 

http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-aufsicht-wusste-von-unregelmaessigkeiten-2812473.html