Pressemitteilung der EEV AG
Insolvenzantragsverfahren EEV Erneuerbare Energie Versorgung AGDie EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) hat am 26. November 2015 beim Amtsgericht Meppen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Durch Beschluss vom 27. November 2015 hat das Amtsgericht Meppen Herrn Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Partner der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen (BRL), zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die EEV AG hat rd. € 26 Mio. bei Anlegern eingeworben, hiervon rd. € 16,7 Mio. in Form von Genussrechten und rd. € 9,5 in Form sog. partiarischer Darlehen.
Mit diesem Geld sollte sowohl der Kauf eines Biomasseheizkraftwerkes in Papenburg als auch die Entwicklung des Offshore Windpark Projektes SKUA finanziert werden.
Aus dem Kauf der Anteile an der Kraftwerksgesellschaft, der EEV BioEnergie GmbH & Co. KG, aus dem Kauf der Geschäftsanteile der EEV OWP SKUA GmbH, sowie aus aufgelaufenen Kosten und Zinsen, besteht ausweislich der Buchhaltung derzeit noch eine Verbindlichkeit in Höhe von rd. € 18 Mio.
Für die EEV BioEnergie GmbH & Co. KG wurde bereits am 24. November 2015 Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin aus der Sozietät SJPP Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Dr. Penzlin führt den Geschäftsbetrieb des Biomasseheizkraftwerks in Papenburg in vollem Umfang fort.
Die EEV OWP Skua GmbH, die das Offshore Windpark Projekt SKUA entwickelt, hat keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Auf Grundlage der ersten Gespräche droht ein solcher Antrag auch nicht.
Im Hinblick auf die rd. 2.500 Anleger der EEV AG teilt der vorläufige Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus mit: „Die EEV AG selbst hat gegenwärtig noch 2 Arbeitnehmer. Mit diesen und den beiden Vorständen, also mit sehr überschaubaren Ressourcen seitens der EEV AG, muss ich derzeit die Vermögenssituation der Gesellschaft aufarbeiten und mir einen Überblick verschaffen. Ich bitte die Anleger und deren etwaige anwaltliche Vertreter insoweit um Geduld. Die Kontaktdaten der Gläubiger sind bei der EEV AG erfasst. Ich werde mich in der zweiten Dezemberhälfte postalisch mit einer Sachstandsinformation mit allen Gläubigern in Verbindung setzen.“
Denkhaus weiter: „Ich bitte um Verständnis, dass derzeit weder die Mitarbeiter der EEV AG, noch der Kraftwerksgesellschaft noch die Büros der beiden eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte erteilen können. Herr Dr. Penzlin und ich stimmen uns aber über den Verfahrensablauf fortlaufend intensiv ab. Im Übrigen sind beide Insolvenzverfahren voneinander unabhängig.“