Prokon

Amtsgericht Itzehoe,28 IE 1/14  In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH, Kirchhoffstr. 3, 25524 Itzehoe  wurde am 01.05.2014, 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg. Forderungen sind beim Insolvenzverwalter, Dr. Dietmar Penzlin, Insolvenzverwalter über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.


Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an den Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichtes des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Dienstag, 22. Juli 2014, 11:00 Uhr,
im Gebäude der Hamburg Messe, Halle B6 ( Eingang Süd), Karolinenstraße1, 20355 Hamburg
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die in §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung),68 (Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses, 149 (Wertgegenstände),157 ( Fortgang des Verfahrens) 159 bis 162 (Verwertung der Masse, besonders bedeutsame Rechtshandlungen, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte),218 ( Ausarbeitung eines Insolvenzplanes) 270, 271 InsO (Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden ( Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft ( § 5 InsO) Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.01.2015.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 15.10.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Itzehoe
Raum 203, niedergelegt. Die Niederlegung erfolgt in digitaler Form. Die Anmeldeunterlagen in Papierform werden bei dem Insolvenzverwalter aufbewahrt und können bei Bedarf durch das Insolvenzgericht zur Einsichtnahme angefordert werden.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag, 15.01.2015, beim Insolvenzgericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Weitere Informationen sind dem zusätzlich veröffentlichten Eröffnungsbeschluss zu entnehmen
Amtsgericht Itzehoe, 01.05.2014