PROSAVUS AG (früher Future Business PLUS AG)-zusätzliche Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der
Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten und Anleger der PROSAVUS AG (früher: Future Business PLUS AG),
wie Sie wissen, bin ich für Sie als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger bzw. Genussrechtsinhaber der PROSAVUS AG tätig, die früher Future Business PLUS AG hieß. Ihre aus den Genussrechten resultierenden vertraglichen Ansprüche habe ich dort auftragsgemäß angemeldet und führe die vereinbarten Musterprozesse zwecks Feststellung der Unwirksamkeit der Nachrang- und Verlustteilnahmeklauseln.
Daneben vertrete ich als Rechtsanwalt direkt rund 900 PROSAVUS- bzw. Future Business PLUS-Anleger gegenüber anderen Anspruchsgegnern. Im Zusammenhang damit weise ich Sie als Rechtsanwalt – und nicht in meiner Funktion als gemeinsamer Gläubigervertreter – auf Folgendes hin:
Ich informiere mit diesem Schreiben nur Anleger der Future Business PLUS AG, bei denen diese frühere Firmierung auf den Zeichnungsanträgen ausgewiesen ist. Bis auf wenige Ausnahmefälle war dies bis Mitte 2012 der Fall. Sie sind davon betroffen.
Möglichkeit einer zusätzlichen Forderungsanmeldung
Auf Ihren Zeichnungsanträgen der Future Business PLUS AG findet sich auch der Hinweis auf die Vermittlerin: die heutige INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (früher „INFINUS Vertrieb & Service AG“ bzw. die „rote INFINUS“).
Deshalb besteht die Möglichkeit einer weiteren, zusätzlichen Forderungsanmeldung, mit welcher Sie nach meinem Dafürhalten Ihre Regresschancen insgesamt deutlich erhöhen können.
Ich werde für meine Mandanten Schadensersatzansprüche als Insolvenzforderungen im normalen Rang des § 38 InsO im Insolvenzverfahren über das Vermögen der „roten INFINUS“ anmelden. Dabei spielt also die Frage eines etwaigen Nachrangs keine Rolle. Die rote INFINUS soll als die extra ausgewiesene Vermittlerin haften.
Die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen erscheint mir deshalb sinnvoll, weil bei der roten INFINUS eine der größten Quotenerwartungen aller insolventen INFINUS-Gesellschaften besteht, nach meinen Recherchen sogar eine höhere als bei der Future Business KGaA. Die rote INFINUS hat zudem bei der Future Business KGaA mehrere hundert Millionen Euro an Forderungen angemeldet. Wenn diese auch nur zum Teil, beispielsweise in Höhe von 10 %, realisiert werden, so halte ich eine Masse bei der roten INFINUS in Höhe von mehr als 60 Millionen Euro oder mehr für realistisch.
Davon können Sie im Fall begründeter Schadensersatzansprüche zusätzlich zu und unabhängig von Ihrer Forderungsanmeldung im PROSAVUS-Insolvenzver-fahren profitieren.
Die von mir anzumeldenden Schadensersatzansprüche beruhen auf der Argumentation fehlerhafter Informationen im jeweils verwendeten Emissionsprospekt und bestehen im sog. Zeichnungsschaden (Ihre Einlage plus Agio abzüglich erhaltener Auszahlungen). Die einschlägige oberlandesgerichtliche Rechtsprechung aus dem INFINUS-Komplex zur Frage der Zurechnung möglicher Schadensersatzansprüche an das ausgewiesene Unternehmen, hier die rote INFI-NUS, liegt mir vor.
Die von mir anzumeldenden Schadensersatzansprüche kreisen dagegen nicht (primär) um die Zurechnung möglicherweise strafbaren Verhaltens der Beschuldigten zur roten INFINUS. Auch befürworte ich grundsätzlich nicht, sich mit Schadensersatzansprüchen gegen die Beschuldigten im Wege der sog. Adhäsion im Strafverfahren anzuhängen. Mit beiden Argumenten wurde früher und unlängst von dritter Seite geworben. Jedoch betrifft die Anklage nicht Vorgänge innerhalb der PROSAVUS AG bzw. Future Business PLUS AG – um die es hier geht –, zudem erwarte ich nicht, dass einer der Beschuldigten mehrere Millionen Euro wird leisten können.
Anders sieht es grundsätzlich jedoch bei der zu erwartenden Masse der roten INFINUS aus.
- Verjährung vorbeugen
Wichtig ist zudem, dass zum Ende des Jahres 2016 in Einzelfällen erstmalig theoretisch die Verjährung dieser von mir anzumeldenden Schadensersatzansprüche eintreten könnte, was in den nächsten Jahren aber noch einschlägiger sein dürfte. Es ist jeweils eine Frage des Einzelfalls. Mit einer (inhaltlich zutreffenden) Forderungsanmeldung wird der Ablauf der Verjährung jedoch so oder so gehemmt.
Es ist daher wichtig, dass die Forderungsanmeldungen eine korrekte und schlüssige Begründung der Schadensersatzforderungen enthalten.
Nach der Forderungsanmeldung beabsichtige ich, mit der Insolvenzverwalterin der roten INFINUS Musterprozesse zur Durchsetzung der Schadensersatzforderungen (also zugunsten aller Auftraggeber) zu führen. Dies ist vom Prinzip her ähnlich wie bei den Musterprozessen mit dem Verwalter der PROSAVUS AG, nur dass es hier um andere Inhalte geht. Die von mir bei der Forderungsanmeldung vertretenen Mandanten können die beabsichtigten Musterprozesse ohne weitere Kosten abwarten, während die Verjährung durch die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren unterbrochen wurde.
- Einfache Handhabung
Ich weise darauf hin, dass mir aus den bisherigen Anmeldungen bereits Ihre Vertragsdaten vorliegen. Dies betrifft auch die geleisteten und erhaltenen Zahlungen, so dass ich den geltend zu machenden Schaden grundsätzlich ohne weitere Nachweise Ihrerseits geltend machen könnte, wenn Sie damit einverstanden sind. Sie müssten mir also keine Kopien, Belege, Korrespondenzen etc. übersenden.
- Weitere Vorgehensweise
Sie sollten sich überlegen, ob Sie ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen die rote INFINUS anmelden und dadurch die entsprechende Verjährung unterbrechen wollen. Sie würden damit eine zusätzliche Chance erhalten, den als Future Business PLUS-Anleger erlittenen Schaden auszugleichen.
Falls Sie bereits anderweitig anwaltlich vertreten werden oder werden wollen, schlage ich vor, dass Sie dem betreffenden Kollegen mein Schreiben vorlegen.
Falls Sie bei der Forderungsanmeldung durch mich vertreten werden möchten, reicht es, wenn Sie mir die mitgesendete Vollmacht im Original, also per Post, unterzeichnet zurück senden. Bitte vermerken Sie auf der Vollmacht keine persönlichen Notizen, da wir diese im Original an den Insolvenzverwalter senden müssen.
Weitere Unterlagen oder Handlungen Ihrerseits benötige ich vorerst nicht; Ihre Daten liegen mir bereits vor. Sie können dazu den mitgesendeten Umschlag verwenden. Die Kosten dafür trage ich. Das Adressfeld für die Rückantwort befindet sich auf der Rückseite der Vollmacht; falten Sie das Blatt entsprechend.
Da mir die Forderungsanmeldungen ohne größeren Aufwand möglich sind, berechne ich dafür eine 0,5-Gebühr netto, gemessen am angemeldeten Schadensersatzanspruch.
Ich beabsichtige, Ihre Forderungen im Oktober 2016 gesammelt anzumelden und danach eine Musterprozessvereinbarung mit der Insolvenzverwalterin der roten INFINUS zu schließen.
Ich nehme deshalb Vollmachten hierzu bis zum
- September 2016
an.
- Rückfragen
Im Hinblick auf eventuelle Rückfragen (zum Beispiel zu Kosten, parallele und frühere Anmeldungen, Rechtsschutz) füge ich einen ersten Antwortbogen bei und bitte höflich um Kenntnisnahme.
Soweit Ihre Fragen dadurch noch nicht beantwortet werden konnten, können Sie Ihre Fragen gerne auch per E-Mail an mich richten: FuBusPlus@ra-ebb.de
Darüber hinaus steht Ihnen mein Büro unter der Telefonnummer
0521 977 940 20
sowie den für Sie kostenfreien, speziell eingerichteten Nummern
0800- 0227799 (auch außerhalb der Bürozeiten) und
0800- 0005486
bis zum 15. September 2016 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Brambrink)
Rechtsanwalt
PRESSEKONTAKT
Opus Bonum GmbH
Pressestelle
Jordanstraße 12
04177 Leipzig
Website: opus-bonum.de
E-Mail : presse@opus-bonum.de
Telefon: 0700 678 726 68
Telefax: 0700 678 726 68-1