Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte durch Urteile vom 13. Mai 2014 entschieden, dass AGB-Klauseln, die Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkredite wie beispielsweise Ratenkredite, Autokredite oder Immobiliendarlehen enthalten, unwirksam sind. Diese Entscheidungen galten für Kredite, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden. Immobiliendarlehen sind...