Die Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 8. April 2014 gegen die Halebridge Asset Management GmbH in der Breslauer Straße 396 in 90471 Nürnberg ist jetzt beschlossene Sache. Noch im Frühjahr dieses Jahres hatte die Halebridge Asset Management GmbH einen Widerspruch...