Treasury meldet 2,3 Mio. C$ garantierte Privatplatzierung

NICHT ZUR WEITERGABE AN US-AMERIKANISCHE NACHRICHTENDIENSTE ODER ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT.

TORONTO, 1. November 2019 – Treasury Metals Inc. („Treasury“ oder das „Unternehmen“) (TSX: TML – www.youtube.com/watch?v=_QnPMAyKcPo=1s) freut sich bekannt zu geben, dass sie eine Vereinbarung mit einem Konsortium von Underwritern unter der Führung von PI Financial Corp. getroffen hat. (zusammen die „Underwriter“) einschließlich Haywood Securities Ltd. wonach die Konsortialbanken vereinbart haben, im Rahmen einer „Buy-Deal“-Privatplatzierung 8.100.000 Flow-Through-Einheiten (die „Flow-Through-Einheiten“) der Gesellschaft zu einem Preis pro Flow-Through-Einheit von 0,285 CAD (der „Emissionspreis“) für einen Bruttoerlös von 2.308.500 CAD (das „Angebot“) zu erwerben. Der Ausgabepreis entspricht einer Prämie von rund 14% auf den Schlusskurs der Stammaktien der Gesellschaft an der Toronto Stock Exchange am 31. Oktober 2019.

Jede Flow-Through-Einheit besteht aus einer Stammaktie der Gesellschaft, die auf Flow-Through-Basis ausgegeben wird („Flow-Through-Share“), und der Hälfte eines Stammaktien-Kaufoptionsscheins, der auf Non-Flow-Through-Basis ausgegeben wird (jeder ganze Optionsschein, ein „Warrant“). Jeder gesamte Optionsschein berechtigt den Inhaber, eine Stammaktie der Treasury für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Abschluss des Angebots zu einem Preis von 0,45 $ zu erwerben, und kann nach Ermessen der Gesellschaft beschleunigt und vor dem Verfallsdatum abgerufen werden, falls der Schlusskurs der Stammaktien an zwanzig aufeinander folgenden Handelstagen 0,75 $ oder mehr beträgt. Die Flow-Through-Shares gelten als „Flow-Through-Shares“ (im Sinne des Unterabschnitts 66(15) des Income Tax Act (Kanada).

Die Gesellschaft hat den Konsortialbanken auch eine Option zum Kauf von bis zu weiteren 1.620.000 Flow-Through-Einheiten zur Abdeckung von Mehrzuteilungen eingeräumt, die jederzeit vor dem Stichtag des Angebots ganz oder teilweise ausübbar sind.

Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der Flow-Through-Shares wird für allgemeine Explorationsausgaben auf den in Ontario gelegenen Immobilien des Treasury verwendet. Das Explorationsprogramm finanziert ein 10.000 Meter Infill- und Erweiterungsbohrprogramm mit den anfänglichen 5.000 Metern, die sich auf das Ressourcengebiet der C-Zone konzentrieren, in dem mehrere bedeutende Goldschnitte gefunden wurden, und die zusätzlichen 5.000 Meter werden sowohl Down-Dip- als auch entlang von Streikzielen bohren, die im IP Survey im Bohrloch und in den jüngsten Modellierungsarbeiten zur Minenplanung identifiziert wurden (siehe Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019).

Das Angebot soll am oder um den 21. November 2019 oder an einem anderen zwischen der Gesellschaft und den Konsortialbanken vereinbarten Datum abgeschlossen werden und unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt aller erforderlichen regulatorischen und sonstigen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung der Toronto Stock Exchange.

Im Zusammenhang mit dem Angebot erhalten die Konsortialbanken bei Abschluss des Angebots: (i) eine Barprovision von 6,0% des Bruttoerlöses des Angebots, mit Ausnahme des Bruttoerlöses aus der Ausgabe von Flow-Through-Einheiten auf einer von der Gesellschaft und den Underwritern zu vereinbarenden Präsidentenliste (die „Präsidentenliste“), für die die Gesellschaft eine Provision von 3,0% des Bruttoerlöses an die Underwriter zahlen wird; und (ii) die Anzahl der nicht übertragbaren Vergütungsoptionen in Höhe von (a) 6.0% der Gesamtzahl der im Rahmen des Angebots verkauften Flow-Through-Einheiten, mit Ausnahme derjenigen Flow-Through-Einheiten, die an Abonnenten auf der Präsidentenliste verkauft wurden, und (b) 3,0% der Gesamtzahl der im Rahmen des Angebots an Teilnehmer auf der Präsidentenliste verkauften Flow-Through-Einheiten. Jede Vergütungsoption ist in eine Stammaktie der Gesellschaft zu einem Preis von 0,285 USD pro Stammaktie für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Tag des Abschlusses des Angebots ausübbar.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder nach staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an U.S. Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind nach dem U.S. Securities Act und den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen registriert oder es besteht eine Ausnahme von dieser Registrierung.

Über Treasury Metals
Treasury Metals Inc. ist ein goldorientiertes Explorations- und Entwicklungsunternehmen mit Anlagen in Kanada und ist an der Toronto Stock Exchange („TSX“) unter dem Symbol „TML“ und am OTCQX® Best Market unter dem Symbol TSRMF notiert. Das zu 100% im Besitz von Treasury Metals Inc. befindliche Goliath Gold Project im Nordwesten von Ontario soll eine der nächsten Goldminen Kanadas werden. Mit einer erstklassigen Infrastruktur, die derzeit vorhanden ist, und einer Goldmineralisierung, die sich bis zur Oberfläche erstreckt, plant Treasury Metals die erste Erschließung einer Goldmine im Tagebau, um eine Verarbeitungsanlage mit einer Kapazität von 2.500 Tonnen pro Tag zu versorgen, die in den letzten Jahren der Lebensdauer der Mine unter Tage betrieben wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns:
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Vorstandsvorsitzender
Treasury Metals: 416-214-4654
greg@treasurymetals.com

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
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info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

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Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen, mit Ausnahme von historischen Fakten, die sich auf Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, von denen das Unternehmen annimmt, erwartet oder antizipiert, dass sie in der Zukunft eintreten werden oder auftreten könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin beschriebene Fertigstellung des Angebots, sind zukunftsorientierte Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen durch die Verwendung der Wörter „werden“, „sollten“, „fortsetzen“, „erwarten“, „antizipieren“, „schätzen“, „glauben“, „beabsichtigen“, „verdienen“, „haben“, „planen“ oder „projizieren“ oder durch das Negativ dieser Wörter oder andere Abweichungen von diesen Wörtern oder einer vergleichbaren Terminologie erkennbar. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, von denen viele außerhalb der Kontroll- und Prognosefähigkeit des Unternehmens liegen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens erheblich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen erläutert werden. Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den derzeitigen Erwartungen abweichen, sind unter anderem das Fehlen notwendiger behördlicher Genehmigungen, die Beendigung einer Vereinbarung über das Angebot, die allgemeinen Geschäfts- und Wirtschaftsbedingungen, Änderungen auf den Weltgoldmärkten, die Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte und Ausrüstungen, Gesetzesänderungen und Genehmigungspflichten, unvorhergesehene Wetteränderungen, Rechtsstreitigkeiten und -ansprüche, Umweltrisiken sowie die in der jährlichen Management’s Discussion and Analysis des Unternehmens identifizierten Risiken. Sollten eines oder mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich die den zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als falsch erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den beschriebenen abweichen, so dass die Leser sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Risiken, Unsicherheiten und Faktoren zu identifizieren, die dazu führen können, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich unterscheiden, kann es andere geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht den Erwartungen, Schätzungen oder Absichten entsprechen. Das Unternehmen beabsichtigt nicht und übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

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