Anwaltskanzlei Arnold aus Dresden auf Mandantenakquisition zum Unternehmen Prismalife?

Den Eindruck hat man, dann aber auf eine Weise die wir nicht korrekt finden, denn auf der uns bekannten aktuellen Seite der Kanzlei Arnold aus Dresden, Rechtsanwalt Schöne, geht leider (warum eigentlich nicht?) das aktuelle BGH Urteil zur Kostenausgleichsvereinbarung nicht komplett hervor. Es sei gestattet die kätzerische Frage zu stellen “klappt das dann mit der Mandantenakquisition nicht mehr?”.  Gerade Rechtsanwälte sollten, wenn Sie solche Seiten ins Netzt stellen zur Information, seriös und korrekt über den neuesten Stand solcher Verfahren berichten. Das Unterlässt die Kanzlei hier aus unserer Sicht. Der BGH hatte in einem Urteil aus dem März 2014 entschieden, das der Abschluss einer solchen separaten Kostenausgleichsvereinbarung (Honorarvereinbarung) grundsätzlich statthaft ist. Diese muss allerdings kündbar sein.  Genau diesen Hinweis finden wir nicht auf der Seite der Kanzlei Arnold aus Dresden.

Warum sind wir so für Prismalife? Nun ganz einfach, eigentlich müssten auch die VZ Deutschlands für Prismalife sein, denn die Kostenausgleichsvereinbarung ist nichts Anderes als eine Honorarvereinbarung. Genau das wollen die VZ’s seit Jahren, letztlich will das auch der Gesetzgeber. Wer hat aber überhaupt noch Interesse eine Honorarberatung dann durchzuführen, wenn sich Kanzleien wie die Kanzlei Arnold aus Dresden, scheinbar darauf konzentrieren solche Honorarvereinbarungen rechtlich anzugreifen? Genau das ist aber der Punkt. Berät man gegen Honorar, dann benötigt man Rechtssicherheit. Die haben Sie Rechtsanwalt Schöne durch Ihre Honorarordnung und der Steuerberater usw. ähnlich. Stellen Sie sich einmal vor, jeder Ihrer Mandanten würde gegen Sie wegen Ihres Honorars ein Klage bei Gericht einreichen? Genau mit dem Problem leben aber Finanzberater die eine Honorarvereinbarung abschließen, weil es Anwälte wie Sie gibt.

Anwälte die gegen solche Honorarvereinbarungen klagen, leisten immer neuen Provisionsmodellen natürlich Vorschub. So kommen wir nie zu einer Kostentransparenz bei Finanzprodukten. Mal ehrlich wovon soll der Honorarberater seinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn er wegen jeder Vereinbarung verklagt wird? Prismalife ist sicherlich das markanteste Beispiel für solche Situationen. Das betrifft aber nicht nur die Kanzlei Arnold aus Dresden, auch das wollen wir anmerken.

__www.anwaltskanzleiarnold.de_anlegerschutzrecht_aktuelles

__www.anwaltskanzleiarnold.de_anlegerschutzrecht_aktuellesbghurteil

http://finanzwelt.de/online/assistance-vertrieb/item/bgh-bestaetigt-kostenausgleichsvereinbarung