Bilanz: WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (vormals: WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. KG) – Keine gute Bilanz

Das kann man bei diesem Ergebnis,welches die Bilanz hier nachfolgend ausweist, sicherlich so sagen. 563.000 Euro beträgt der Verlust in dem Bilanzjahr, und so richtig scheint die Kapitalanlage dann auch nicht in Schwung zu kommen, wenn man sich die Vorbilanzen auch einmal ansieht.

WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (vormals: WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. KG)

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Jahresbericht zum 31. Dezember 2015

INHALTSÜBERSICHT

Anlage 1: JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2015
Anlage 1.1: LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015
Anlage 1.2: BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2015
Anlage 1.3: GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2015
Anlage 1.4: ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015
Anlage 1.4.1: VERMÖGENSAUFSTELLUNG GEMÄSS §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB
Anlage 1.4.2: VERWENDUNGS- UND ENTWICKLUNGSRECHNUNG GEMÄSS § 24 Abs. 1 KARBV
Anlage 1.5 ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Anlage 1.6 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015

1 Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: AIF, Investmentgesellschaft, Gesellschaft oder WCap PE 20 KG), in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wurde mit Gründungsvertrag vom 28. November 2014 und Eintragung im Handelsregister am 17. Februar 2015 als WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. KG, Grünwald, gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Januar 2015 wurde die Umfirmierung in „WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ vorgenommen. Die Umfirmierung wurde am 27. April 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Die WCap PE 20 KG ist nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft zu qualifizieren. Zwar wird die Investmentgesellschaft selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, jedoch ergibt sich ihre Qualifikation als Mitunternehmerschaft bereits aus ihrer gewerblichen Prägung. Sie ist ein durch die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, München (kurz: Verwaltungsgesellschaft oder WealthCap KVG), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF für private Anleger nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einer festen Laufzeit bis zunächst zum 31. Dezember 2027. Die Gesellschafter können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis längstens 31. Dezember 2033 beschließen, sofern die Laufzeit eines Investmentvermögens im Sinne des § 1 Nr. 2 und 3 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2027 hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit die Investmentgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Beteiligung an einem solchen Investmentvermögen Ausschüttungen erhält und die Beteiligung nicht sofort veräußert, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Die Investmentgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft beschließen. Ohne Gesellschafterbeschluss erfolgt die Auflösung nach sechs Monaten, wenn die Gesellschaft keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält.

Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 26. Februar 2015. Mit Schreiben vom 24. Juli 2015 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF.

Das Geschäftsmodell des AIF sieht die Einwerbung von Kommanditkapital von privaten Anlegern in Höhe von 12.500 Tsd. EUR (ohne Agio) vor. Die Platzierung des AIF hat im Oktober 2015 begonnen und soll grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2016 beendet sein. Die WealthCap KVG kann die Platzierungsphase bis maximal zum 31. Dezember 2017 verlängern. Bis zum 31. Mai 2016 waren 7.951 Tsd. EUR (ohne Agio) eingeworben. Ein Rückgaberecht der Anleger besteht nicht.

Zwischen der Gesellschaft und der WealthCap Investment Services GmbH (ehemals: H.F.S. Hypo-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH), München, wurde am 17. April 2015 ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag geschlossen. Die WealthCap Investment Services GmbH garantiert nach Maßgabe des Vertrages die Platzierung und Einzahlung von Kommanditkapital in Höhe von 12.500 Tsd. EUR bis zum 31. Dezember 2016 bzw. bei Verlängerung des Beitrittszeitraums und der damit verbundenen Verschiebung des Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft auf einen späteren Zeitpunkt (bis zum 31. Dezember 2017) bis zu diesem späteren Platzierungsschluss.

Die Anlagegrenzen stellen sich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend genannten Kriterien jeweils in Bezug auf mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals erfüllt sein müssen, wie folgt dar:

Sitz des Zielfonds außerhalb des Geltungsbereichs der AIFM-Richtlinie

Währung des Zielfonds ist der Euro

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa investiert

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig im Segment Buy-Out investiert

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen investiert, die ihm allein oder zusammen mit strategischen Partnern einen kontrollierenden Einfluss auf die betreffenden Unternehmen sichern

planmäßiger Aufbau eines diversifizierten Portfolios von mindestens vier Unternehmensbeteiligungen auf Zielfondsebene

planmäßig werden ohne gesonderte Zustimmung nicht mehr als 25 % des Volumens auf Zielfondsebene in eine einzige Unternehmensbeteiligung investiert

planmäßig werden mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene in Unternehmensbeteiligungen mit einem jeweiligen Eigenkapitalanteil von mindestens 50 Mio. EUR investiert

Bis zum Abschlussstichtag wurden keine Investitionen in Zielfondsbeteiligungen getätigt. Die Anlagegrenzen müssen am Stichtag zwei Jahre nach Platzierungsschluss der Gesellschaft erfüllt sein, bei einem Platzierungsschluss am 31. Dezember 2016 damit also spätestens am 31. Dezember 2018.

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens zum Abschlussstichtag beträgt 729 Tsd. EUR. Der Nettoinventarwert je Anteil von 1 Tsd. EUR (davon 30 % eingefordert) beträgt 179,86 EUR.

1.2 Ziele und Strategien

Die Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds aufzubauen, die direkt oder indirekt in Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen im Segment Buy-out investieren. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um diese nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Das Unternehmen erhält auf diese Weise Zugang zu Kapital und Know-How, um sich weiterzuentwickeln zu können.

Es ist geplant, die Zielfondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über die Zwischenholding zu halten. Hierzu ist die Investmentgesellschaft der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG (WealthCap 19/20 Equity KG) als Kommanditist beigetreten.

Die Beteiligung an Zielfonds kann außer durch Erstzeichnungen auch durch den Erwerb am Zweitmarkt (sog. Secondaries) erfolgen. Die konkreten Beteiligungen an Zielfonds stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Als Anlageziel strebt die Investmentgesellschaft über die Gesamtlaufzeit eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an.

Kreditaufnahmen und Belastungen von Vermögensgegenständen sind unter Berücksichtigung der Höchstgrenze, wonach Kredite und Belastungen eine Höhe von 20 % des Verkehrswerts der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände nicht übersteigen dürfen, grundsätzlich zulässig. Diese Höchstgrenzen gelten nicht für die Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs.

2 Tätigkeitsbericht der KVG

Die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in München, Am Eisbach 3, 80538 München, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 19. Januar 2015 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen. Der Vertrag kann von der WealthCap KVG aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Die KVG hat am 14. Oktober 2014 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Die Vertriebsgenehmigung für den AIF wurde mit Datum vom 24. Juli 2015 erteilt.

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft obliegt die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb des AIF gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des AIF. Hierbei umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement.

Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.

Die WealthCap KVG handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für die Übernahme der Aufgaben gemäß Bestellungsvertrag wurden die folgenden Gebühren mit der KVG vereinbart:

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die WealthCap KVG gemäß des gesondert abgeschlossenen Vertrags über die Eigenkapitalbeschaffung eine Eigenkapitalvermittlungsgebühr.

Für die Strukturierung erhält die WealthCap KVG gemäß des gesondert abgeschlossenen Konzeptions- und Strukturierungsvertrags eine Konzeptions- und Strukturierungsgebühr.

Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die WealthCap KVG eine jährliche Vergütung von i.H.v. 0,595 % der Bemessungsgrundlage. Für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017 beträgt die jährliche Vergütung jedoch mindestens jeweils 119 Tsd. EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft zuzüglich der an die Anleger geleisteten Auszahlungen (max. in Höhe von 100 % des Kommanditkapitals). Diese Vergütung ist auch für den Zeitraum einer späteren Liquidation an die Verwaltungsgesellschaft zu leisten. Die Vergütungen beinhalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer.

Die WealthCap KVG erhält zusätzlich für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 8 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Die WealthCap KVG darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Die WealthCap KVG hat die Aufgaben der Internen Revision (seit 17. September 2014) sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (seit 19. Dezember 2014) auf die UniCredit Bank AG, München, ausgelagert. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2015 hat die WealthCap KVG der BaFin die beabsichtigte Auslagerung des IT-Bereichs an die Wealth Management Capital Holding GmbH (WMC) sowie dessen Unterauslagerung von der WMC an die DATAGROUP mit Wirkung zum 1. Januar 2016 angezeigt.

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die State Street Bank International GmbH, München (State Street), beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der WealthCap KVG und der State Street im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.

Der AIF ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Als künftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist das Ausbleiben von Rückflüssen aus den noch zu erwerbenden Zielfondsbeteiligungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Risiko als gering einzuschätzen.

Hinsichtlich der weiteren Risiken des AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt 5.1. „Risikobericht“ dieses Lageberichts.

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2015 war geprägt von liquiden Märkten, ansteigenden Transaktionswerten und stabilem Fundraising und Exits auf Vorjahresniveau.

Herausforderungen sind ein steigender segmentspezifischer Wettbewerb auf dem Fundraising-Markt und ein Anstieg des Dry Powders („für Investitionen zur Verfügung stehendes Kapital“). Das Dry Powder stieg um 9 % im Vergleich zu 2014. Insgesamt stehen ca. 755 Mrd. USD für Investitionen zur Verfügung (Stand Juni 2015). Der segmentspezifische Wettbewerb auf dem Fundraising-Markt ist größer als je zuvor: 1.630 Private Equity Fonds mit Zielvolumen von insgesamt 483 Mrd. USD.

Die Kluft zwischen etablierten Anbietern und First-Time-Funds wird dabei größer: Nur 8 % der im Jahr 2015 eingeworbenen Kapitalzusagen ging an First-Time-Funds. In einer Umfrage (des Datenbankproviders) Preqin gaben 54 % der Investoren an, in den nächsten zwölf Monaten nicht in First-Time-Funds investieren zu wollen.

Hinsichtlich des Einwerbens neuer Kapitalzusagen (Fundraising) war das Jahr 2015 erfolgreich, unter anderem begünstigt durch die hohen Rückflüsse der vergangenen Jahre. Insgesamt erreichten ca. 700 institutionelle Fonds ihr Final Closing und warben knapp 300 Mrd. USD an Kapitalzusagen ein, ein ähnlich hoher Wert wie im Vorjahr. Auch hinsichtlich der Rückflüsse (189 Mrd. USD im 1. Halbjahr 2015) konnte der Trend aus dem sehr erfolgreichen Jahr 2014 fortgesetzt werden.

Im Segment Buyout wurden im Jahr 2015 ca. 3.500 Transaktionen umgesetzt, etwas weniger als 2014. Der kumulierte Wert dieser Deals (ca. 410 Mrd. USD) ist allerdings der höchste Wert seit 2007. Dieser Wert stieg das sechste Jahr in Folge, im Vergleich zu 2014 um 18 %. Insgesamt stieg damit die durchschnittliche Größe (ca. 494 Mio. USD) von Buyout-Deals/ Transaktionen.

Das Marktumfeld für Verkäufe (Exits) war ebenfalls positiv. Insgesamt erfolgten im Jahr 2015 ca. 1.600 Exits mit einem kumulierten Wert von ca. 420 Mrd. USD.

Strategischer Marktausblick: Den Wirtschaftsprognosen folgend bleibt der Ausblick für 2016 mit Unsicherheiten behaftet, aber insgesamt weiterhin positiv. Das Fundraising wird aufgrund der Nachfrage von Investoren robust erwartet. Ein erhöhter segmentspezifischer Wettbewerb beim Fundraising, ggf. limitierter Zugang zu ausgesuchten Zielfonds sowie eine Intensivierung des Wettbewerbs um attraktive Investitionsmöglichkeiten werden erwartet. Positiv wird von Zielfondsmanagern die Liquidität im Markt gesehen. Dem Trend folgend wird es vermutlich schwieriger für weniger etablierte Zielfondsmanager Kapitalzusagen einzuwerben, bei einigen ausgewählten Zielfonds könnten sich erhebliche Zugangsbeschränkungen ergeben.

Bei anhaltend guten Exit-Rahmenbedingungen wie im Vorjahr könnte sich auch das Jahr 2016 als ein gutes Jahr für Unternehmensverkäufe erweisen. Die Mehrheit der Zielfondsmanager plant im Jahr 2016 mehr Kapital zu investieren als 2015.

Zielfonds mit europäischem Fokus konnten das starke Fundraising-Jahr 2014 im Jahr 2015 noch übertreffen. Insgesamt konnten Commitments in Höhe von 128 Mrd. EUR eingeworben werden. Dieser Wert stieg das fünfte Jahr in Folge und ist der höchste Wert seit 2007. Buy-out Europa ist dabei weiterhin das beliebteste Segment (44 Mrd. EUR / +45 % im Vergleich zum Vorjahr).

Nachdem fast 50 % der befragten Investoren Europa als die derzeit attraktivste Region bezeichneten, ist laut Preqin davon auszugehen, dass im Jahr 2016 weiterhin entsprechend Kapital nach Europa fließen wird1

3.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Geschäftsverlauf entspricht hinsichtlich des erzielten negativen Ergebnisses des Geschäftsjahres infolge der angefallenen Anlaufkosten insgesamt den Erwartungen. Der Netto-inventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag 728.600,20 EUR. Damit beträgt der Nettoinventarwert je Anteil von 1.000,00 EUR bei 4.051 umlaufenden Anteilen zum Abschlussstichtag 179,86 EUR. Das nicht realisierte Ergebnis aus Zeitwertänderung beträgt -5.257,50 EUR.

EUR
Wert des Investmentvermögens am 01.01.2015 1.000,00
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2015 728.600,20
Veränderung im Geschäftsjahr 2015 727.600,20

Der Anstieg des Werts des Investmentvermögens im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Mittelzuflüsse aus Anlegerbeitritten von 1.296 Tsd. EUR zurückzuführen, denen ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres von -568 Tsd. EUR gegenübersteht.

Frühere Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar.

3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

3.3.1 Ertragslage

Das negative Ergebnis des Geschäftsjahres von -568 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) setzt sich zusammen aus einem negativen realisierten Ergebnis von -563 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) sowie einem negativen nicht realisierten Ergebnis von -5 Tsd. EUR (Vorjahr: 0 Tsd. EUR).

1 Preqin: 2016 Preqin Global Private Equity & Venture Capital Report.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde bei Verwaltungsvergütungen von 119 Tsd. EUR, einer Verwahrstellenvergütung von 6 Tsd. EUR, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von 20 Tsd. EUR und sonstigen Aufwendungen von 419 Tsd. EUR ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von -563 Tsd. EUR erwirtschaftet. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten insbesondere Anlaufkosten der Gesellschaft in Form von der Eigenkapitalvermittlungsprovision (203 Tsd. EUR) und Konzeptionsvergütung (87 Tsd. EUR) an die WealthCap KVG sowie Vergütungen an die WealthCap Investment Services GmbH für die Stellung der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie (81 Tsd. EUR). In den sonstigen Aufwendungen sind daneben insbesondere die Treuhandvergütung an die WealthCap Investorenbetreuung GmbH in Höhe von 48 Tsd. EUR enthalten.

Aus der Neubewertung der Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity KG zum Abschlussstichtag resultiert ein negatives nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von -5 Tsd. EUR.

3.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Finanzierung der Investitionen des AIF erfolgt mittels Eigenkapital. Eine Fremdfinanzierung ist auf Ebene des AIF nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen und nicht zur langfristigen Finanzierung von Investitionen zulässig.

Die Private Equity 20 Komplementär GmbH ist Komplementärin und Geschäftsführerin des AIF ohne Kapitaleinlage. Die Privatanleger sind als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft mit Kapitaleinlagen zum Abschlussstichtag von insgesamt 4.050 Tsd. EUR beteiligt. Daneben ist noch die WealthCap Investorenbetreuung GmbH, München, als Treuhandkommanditistin mit einer Kapitaleinlage von 1 Tsd. EUR an der Gesellschaft beteiligt.

Die Einlagen der Treuhandkommanditisten sind zum Abschlussstichtag in Höhe von 2.835 Tsd. EUR noch nicht eingefordert.

Im Geschäftsjahr 2015 erfolgten aus der Einzahlung des von Privatanlegern eingeworbenen Kommanditkapitals (inkl. Agio) Mittelzuflüsse von 1.296 Tsd. EUR.

Investitionen

Die Gesellschaft hat bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts weder unmittelbar noch mittelbar über die WealthCap 19/20 Equity KG Investitionen in Zielfonds getätigt. Durch künftige Investitionen soll die in Abschnitt 1.2 dargestellt Anlagestrategie umgesetzt werden.

Liquidität

Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr 2015 stets ausreichend. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen.

Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft Liquidität in Höhe von 925 Tsd. EUR in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben.

Die schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände bestehen aus der gehaltenen Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity KG mit einem Wert zum Abschlussstichtag von 2 Tsd. EUR (siehe auch Bilanz). Dies entspricht einem Anteil von 0,31 % des NAV.

3.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag 1.191 Tsd. EUR. Wesentliche Posten auf der Aktivseite sind die täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von 925 Tsd. EUR, die eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen in Höhe von 240 Tsd. EUR sowie die anderen Forderungen in Höhe von 12 Tsd. EUR. Der Verkehrswert der Beteiligung von 2 Tsd. EUR wurde auf Grundlage der Bewertungsrichtlinie der WealthCap KVG ermittelt.

Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital von 729 Tsd. EUR durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 413 Tsd. EUR und den Rückstellungen in Höhe von 50 Tsd. EUR geprägt. Verbindlichkeiten bestehen insbesondere für Vergütungen an die WealthCap KVG für die Verwaltung der Gesellschaft (119 Tsd. EUR), die Eigenkapitalvermittlungsprovision (90 Tsd. EUR) sowie die Konzeptionsvergütung (80 Tsd. EUR). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der WealthCap Investment Services GmbH aus der Eigenkapitalplatzierungs- und Einzahlungsgarantie (76 Tsd. EUR) sowie gegenüber der WealthCap Investorenbetreuung GmbH für die Treuhandtätigkeit (48 Tsd. EUR).

3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht den Erwartungen und ist primär konzeptionsbedingt durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Da die konkreten Investitionsgegenstände bei Auflage des AIF noch nicht feststehen („Blind Pool“), existiert keine Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten, welche künftig den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator darstellt. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.

3.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet.

4 Nachtragsbericht

Wesentliche Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem 31. Dezember 2015 bestehen in der weiteren Einwerbung von Kommanditkapital in Höhe von 7.951 Tsd. EUR bis zum 31. Mai 2016.

5 Risiko- und Liquiditätsmanagement

5.1 Risikobericht

5.1.1 Vorbemerkung

Der AIF ist in das Risikomanagement der KVG eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.

Der Risikomanagementprozess der KVG dient dem Schutz der Interessen der Anleger und erstreckt sich von der Anbindung bis zur Desinvestition von Vermögensgegenständen über den gesamten Produktlebenszyklus eines AIF. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken, die in einem engmaschigen Verfahren identifiziert, laufend bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.

Mit einem ausführlichen Regel- und Ad-hoc-Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger und Risikokontrollgremien jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert sind.

Der Risikomanagementprozess sieht vor, dass das Risikomanagement bereits zu einem frühen Zeitpunkt während der Anbindungsphase und ggf. vor Konzeptionierung eines AIF eingebunden wird.

Für die WCap PE 20 KG wurden durch das Risikomanagement auf Basis des Risikoprofils Limits und Warnlevel-Werte für verschiedene Kennziffern festgelegt. Als relevante Kennziffern wurden dabei die Liquidität ersten Grades und der Kapitalerhalt festgelegt. Drohende und tatsächliche Limitverletzungen der definierten Risikolimits lösen einen Eskalationsprozess bzw. Maßnahmen zur Risikominderung aus. Ein übergeordnetes, mit Produktverantwortlichen, Risikomanagern und Geschäftsführern besetztes Risiko-Komitee wird regelmäßig über die Risikosituation informiert und entscheidet ggf. über die Einsetzung einer bereichsübergreifenden Task-Force zur Erarbeitung und Durchführung von risikominimierenden Maßnahmen.

Zusätzlich werden in der Bestandsphase eines AIF über ein zentrales Risikoinformations-Tool laufend risikorelevante Daten gesammelt und ausgewertet. Die Einmeldung erfolgt in der Regel über die risikoverantwortlichen Fondsmanager. Einmal jährlich erfolgt eine Risikoinventur. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Strategiejahresgesprächs offengelegt und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Die für die Gesellschaft wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse werden von der WealthCap KVG direkt an die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft berichtet.

5.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet sein, wenn keine Erträge erzielt und/oder Aufwendungen höher als erwartet anfallen. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Nach Investition in Zielfonds besteht grundsätzlich das Risiko, dass der AIF kurzfristige Kapitalabrufe nicht vollumfassend bedienen kann, wenn Anleger den schriftlichen Einzahlungsaufforderungen der einzelnen Raten nicht nachkommen. Für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit eine von der Wealth Management Capital Holding GmbH, München (WMC), gewährte Kreditlinie zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der WMC Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p.a. aufzunehmen. Das an die Gesellschaft ausgereichte Kreditvolumen darf weder einen Betrag von 20 % des Verkehrswerts der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände noch einen Betrag von 4,8 % des zum Platzierungsschluss der Gesellschaft von den Gesellschaftern gezeichneten Kommanditkapitals überschreiten.

Aufgrund der bisher noch nicht erfolgten Anbindung an die Zielfonds im Geschäftsjahr 2015 wurde im Geschäftsjahr 2015 kein wesentliches Liquiditätsrisiko identifiziert.

Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity besonders anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Diese negativen Bewertungsschwankungen können sich insbesondere aus einer nicht plangemäßen, negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Portfoliounternehmen ergeben, die bis zu einem Totalverlust reichen können und für die Gesellschaft das Ausbleiben von Ausschüttungen und den Verlust des investierten Kapitals zur Folge hätten. Daher werden den Asset-bezogenen Risiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil.

Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird eine Reduzierung dieses Risikos angestrebt. Im Geschäftsjahr 2015 war der AIF jedoch noch nicht in einen Zielfonds investiert.

5.1.3 Marktpreisrisiken

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Erträge der Zielgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei Investitionen in eine in Fremdwährung geführte Zielgesellschaft können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Währungskursverluste entstehen.

Da im Geschäftsjahr 2015 keine Investments in Fremdwährung getätigt wurden, konnte das Fremdwährungsrisiko folglich nicht schlagend werden.

5.1.4 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der WealthCap KVG als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die WealthCap KVG ausgelagert. Sollte die WealthCap KVG ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die WealthCap KVG im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.

Im Geschäftsjahr 2015 sind keine Schadensfälle aus operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank bei der WealthCap KVG vor.

5.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Bis zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Lageberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar.

5.2 Liquiditätsmanagement

Die WealthCap KVG hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen.

Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Analyse, Anlage und Steuerung der Liquidität des AIF zur Einhaltung der Liquiditätsgrenzen, die die WealthCap KVG in Bezug auf die Liquiditätsrisiken des AIF festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs des AIF. Das Liquiditätsmanagement hat neben der Renditeoptimierung das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit des AIF zu sichern. Das Liquiditätsmanagement umfasst dabei auch die Durchschau auf die Liquiditätssituation der WealthCap 19/20 Equity KG.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungsverpflichtungen des AIF. Hierbei werden insbesondere die künftigen Zahlungsverpflichtungen des AIF in Zielfonds sowie Einzahlungsverpflichtungen von Investoren in den AIF, die vom AIF zu tragenden Kosten und Gebühren, ggf. weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung des AIF berücksichtigt.

Die WealthCap KVG verwendet ein EDV-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem. Der Ab-gleich der aktuellen Liquiditätssituation des AIF mit den Liquiditätsgrenzen, deren Einhaltung z.B. für die weitere Entwicklung des AIF unter verschiedenen Annahmen erforderlich ist, erfolgt auf Basis von Liquiditätskennziffern, wie der Liquidität ersten Grades. Regelmäßig werden Stresstests durchgeführt, um die Liquiditätsrisiken des AIF unter unterschiedlichen Annahmen zu simulieren und daraus ggf. Maßnahmen für die Verwaltung des AIF ableiten zu können.

6 Vergütungen

Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung seit 19. Januar 2015 die WealthCap KVG beauftragt. Die WealthCap KVG hat im Geschäftsjahr 2015 folgende Vergütungen an ihre Führungskräfte und Mitarbeiter geleistet:

Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2015
gezahlten Mitarbeitervergütung (Löhne und Gehälter; ohne soziale Abgaben) 3.944.357 EUR
… davon feste Vergütung 3.015.436 EUR
… davon variable Vergütung 928.921 EUR
Zahl der Mitarbeiter der KVG zum 31.12.2015 22²
Höhe des vom AIF gezahlten Carried Interest 0 EUR
Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2015 an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlte Vergütung, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat 2.087.445 EUR
… davon Führungskräfte 1.952.440 EUR
… davon andere Mitarbeiter 135.005 EUR

Bei den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen handelt es sich um die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlten Mitarbeitervergütungen. Abweichend hiervon wurden im Vorjahr die als Aufwendungen verbuchten Mitarbeitervergütungen dargestellt.

Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften sowie der Anleger dieser Investmentgesellschaften.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften auswirkt, von der Vergütungspolitik betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger.

2 Zum 31.12.2015 sind 17 Mitarbeiter zu 50 % und 3 Mitarbeiter zu 10 %, 25 % bzw. 30 % an die Wealth Management Capital Holding GmbH (WMC) sowie 5 Mitarbeiter zu jeweils 50 % von der WMC an die KVG entsendet.

Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsrichtlinien:

Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen.

Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren im Einklang mit Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Investmentgesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs.

Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können.

Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen.

Die Verwaltungsgesellschaft hat aufgrund ihrer Größe bzw. der Größe der von ihr verwalteten Investmentgesellschaft und der Komplexität ihrer Geschäfte derzeit von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen.

7 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen.

Der AIF befand sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Platzierung. Angaben gemäß Artikel 105 Abs. 1 c Level-II-Verordnung

Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben gemäß §§ 158 S. 1 i.V.m. 135 Abs. 7 S. 2 KAGB i.V.m. Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung.

Der maximale Umfang der Hebelfinanzierung (Leverage) wurde nicht geändert.

Grünwald, den 31. Mai 2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin
WealthCap Private Equity 20 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

Bilanz zum 31. Dezember 2015

31.12.2015 Anteil am Fondsvermögen Vorjahr
EUR EUR in % EUR

A. Aktiva

1. Beteiligungen 2.230,00 0,31 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 925.303,47 127,00 0,00
3. Forderungen
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 240.000,00 32,94 1.000,00
b) Andere Forderungen 12.486,00 1,71 828,76
252.486,00 34,65 1.828,76
4. Sonstige Vermögensgegenstände 11.250,00 1,54 0,00
1.191.269,47 1.828,76

B. Passiva

1. Rückstellungen 49.580,00 6,80 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 413.089,27 56,70 828,76
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten
ba) Kapitalanteile 4.051.000,00 556,00 1.000,00
Nicht eingefordert ausstehende Einlagen -2.835.000,00 -389,10 0,00
Eingeforderte Einlagen 1.216.000,00 166,90 1.000,00
bb) Kapitalrücklage 81.000,00 11,12 0,00
bc) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -5.257,50 -0,72 0,00
bd) Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00
be) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -563.142,30 -77,30 0,00
728.600, 20 100,00 1.000, 00
728.600, 20 100,00 1.000, 00
1.191.269,47 1.828,76

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

2015 Rumpfgeschäftsjahr vom 28.11.-31.12.2014
EUR EUR
1. Erträge
a) Sonstige betriebliche Erträge 491,03 828,76
Summe der Erträge 491,03 828,76
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 119.000,00 0,00
b) Verwahrstellenvergütung 5.600,00 0,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 20.269,27 0,00
d) Sonstige Aufwendungen 418.764,06 828,76
Summe der Aufwendungen 563.633,33 828,76
3. Ordentlicher Nettoertrag/ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -563.142,30 0,00
4. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung -5.257,50 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -5.257,50 0,00
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -568.399,80 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

1. Allgemeine Angaben

Die WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (Gesellschaft, Investmentgesellschaft oder AIF), ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 wurde erstmalig nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB i.V.m. § 21 ff. KARBV gegliedert.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 103427 eingetragen.

Das Vorjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr vom 28. November bis zum 31. Dezember 2014. Der Vorjahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Vorjahreswerte sind HGB-Werte. Aufgrund der erst im Vorjahr erfolgten Aufnahme der Geschäftstätigkeit und noch nicht erfolgter Investitionen ergeben sich keine Änderungen der Beträge bzw. Auswirkungen auf das vermittelte Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Beteiligung ist gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zum Verkehrswert bewertet. Die in der geprüften Vermögensaufstellung der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG enthaltenen Residualwerte aus Vermögens- und Schuldpositionen bilden den Nettoinventar-wert. Der Verkehrswert entspricht dem anteiligen Net Asset Value (NAV), der wiederum als Summe der Beträge zu verstehen ist, zu denen die von der Zwischenholding gehaltenen Vermögensgegenstände bzw. die Verbindlichkeiten in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können.

Die Übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Aktiva

Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag eine Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG in Höhe von 2 Tsd. EUR.

Übersicht über die Beteiligungen zum 31. Dezember 2015 gemäß §§ 158 Satz 2 i.V.m. 148 Abs. 2 KAGB:

WCap 19/20 Equity KG
Firma, Rechtsform und Sitz WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald
Gesellschaftskapital (HGB) in Tsd. EUR 22
Höhe der Beteiligung in % 25
Zeitpunkt des Erwerbs 19. Januar 2015
Verkehrswert der Beteiligung in Tsd. EUR 2

Die sonstigen Vermögensgegenstände (11 Tsd. EUR) betreffen Erstattungsansprüche gegen die WealthCap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (WealthCap KVG) aus dem Eigenkapitalvermittlungsvertrag. Die WealthCap KVG bekommt im Rahmen der Eigenkapitalvermittlung u.a. zunächst das volle Agio (2 %) vergütet. Soweit Anleger das Agio jedoch nicht in voller Höhe zu leisten haben, hat die WealthCap KVG die Differenz zwischen dem ihr vergüteten Agio und dem von den Anlegern tatsächlich eingezahlten Agio an die Gesellschaft zurückzuerstatten.

Die Forderungen (252 Tsd. EUR) betreffen insbesondere ausstehende eingeforderte Einlagen auf das gezeichnete Kapital (240 Tsd. EUR) sowie das darauf entfallende Agio (12 Tsd. EUR) und bestehen gegen Gesellschafter. Sie haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die täglich verfügbaren Bankguthaben (925 Tsd. EUR) betreffen das Guthaben auf dem laufenden Konto bei der UniCredit Bank AG.

3.2 Passiva

Das Eigenkapital in Höhe von 728.600,20 EUR (Vorjahr: 1.000,00 EUR) entfällt vollständig auf die Kommanditisten. Von den eingeworbenen Kapitalanteilen entfallen 4.050 Tsd. EUR auf die Anleger und 1 Tsd. EUR auf die Treuhandkommanditistin WealthCap Investorenbetreuung GmbH. Im Vorjahr entfiel der Kapitalanteil von 1 Tsd. EUR vollständig auf die WealthCap Management Services GmbH (vormals: Active Asset Management GmbH).

Von den Pflichteinlagen sind 100,00 EUR im Handelsregister als Haftsumme eingetragen. Die Eintragung der noch im Handelsregister einzutragenden Hafteinlagen in Höhe von 40.500,00 EUR wird noch erfolgen.

Die Rückstellungen (50 Tsd. EUR) betreffen Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung (20 Tsd. EUR), für die Eigenkapitalvermittlungsprovision (13 Tsd. EUR), für die Konzeptionsvergütung (6 Tsd. EUR), für die Verwahrstellenvergütung (6 Tsd. EUR) sowie für die Platzierungsgarantie (5 Tsd. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (413 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen Anlaufkosten (246 Tsd. EUR) sowie laufende Vergütungen (167 Tsd. EUR).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten betreffen die Aufwendungen aus der Bildung der Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015.

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2015 Vorjahr
Tsd. EUR Tsd. EUR
Gebühren Eigenkapitalbeschaffung 202 0
Gebühren Fondskonzeption 87 0
Gebühren Eigenkapitaleinzahlungsgarantie 81 0
Gebühren Treuhandvergütung 48 0
Übrige 1 1
419 1

5. Angaben zu (Eigen-)Kapital und Ergebnisverwendung

5.1 Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV

Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in Anlage 2 des Anhangs dargestellt.

5.2 Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV

Das Eigenkapital der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 25 Abs. 4 KARBV) stellt sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:

31.12.2015 Vorjahr
Kommanditisten EUR EUR
Kapitalkonto I (Einlagen) 1.216.000,00 1.000,00
Kapitalkonto II (Agio) 81.000,00 0,00
Kapitalkonto (Entnahmen) 0,00 0,00
Kapitalkonto IV (realisierte Gewinne/Verluste) -563.142,30 0,00
Kapitalkonto V (nicht realisierte Gewinne/Verluste) -5.257,50 0,00
728.600,20 1.000,00

Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Januar 2015 wurden Kommanditanteile in Höhe von 1 Tsd. EUR der bisherigen Kommanditistin WealthCap Management Services GmbH (vormals: Active Asset Management GmbH), Grünwald, im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf die Treuhandkommanditistin WealthCap Investorenbetreuung GmbH, München, übertragen.

Die Komplementärin hat keine Kapitaleinlage geleistet und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

5.3 Vergleichende Übersicht sowie umlaufende Anteile und Anteilswert gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB

31.12.2015 31.12.2014
Fondsvermögen (EUR) 728.600,20 1.000,00
Wert je Anteil (EUR) 179,86 1.000,00
Umlaufende Anteile (Stück) 4.051 1

Ein Anteil entspricht 1.000,00 EUR am zum Abschlussstichtag ausgegebenen Kommanditkapital von 4.051.000,00 EUR. Alle Anteile haben die gleichen Ausstattungsmerkmale. Verschiedene Anteilsklassen gemäß §§ 149 Abs. 2 i.V.m. 96 Abs. 1 KAGB wurden nicht gebildet.

6. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

6.1 Vermögensaufstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Die Vermögensaufstellung ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt.

6.2 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB

6.2.1 Angaben zur Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Die Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB beträgt im Geschäftsjahr 2015 rund 53,07 % und setzt sich aus der Summe der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres (194 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zusammen. Die Initial-kostenquote beträgt im Geschäftsjahr 2015 rund 101,44 % und setzt sich aus der Summe der einmaligen erfolgsunabhängigen Aufwendungen (370 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zusammen. Das durchschnittliche Fondsvermögen (364.800,10 EUR) wurde als Durchschnitt aus dem Fondsvermögen per 31. Dezember 2015 (728.600,20 EUR) und per 31. Dezember 2014 (1.000,00 EUR) ermittelt.

6.2.2 Angaben zu den vereinbarten Pauschalgebühren gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB sowie weitere vereinbarte Gebühren

Von der Gesellschaft zu leistende Pauschalgebühren liegen nicht vor.

Folgende Vergütungen an die WealthCap KVG, die Verwahrstelle oder an Dritte wurden vertraglich vereinbart:

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die laufende Geschäftsbesorgung eine Vergütung in Höhe von 0,595 % der Bemessungsgrundlage, für die Jahre 2015 bis 2017 jedoch mindestens 119.000,00 EUR. Als Bemessungsgrundlage gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert des Geschäftsjahres zzgl. der an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal jedoch 100 % des gezeichneten Kapitals). Im Geschäftsjahr 2015 ist die Mindestvergütung angefallen.

Daneben bestehen zwischen der Gesellschaft und der WealthCap KVG ein Eigenkapitalvermittlungsvertrag sowie ein Konzeptions- und Strukturierungsvertrag, wofür die WealthCap KVG eine Vergütung von 5 % bzw. 4,9 % abzüglich des Honorars für die Platzierungs- und Einzahlungsgarantie von 250 Tsd. EUR und abzüglich der einmaligen Haftungsvergütung von 30 Tsd. EUR des eingeworbenen Kommanditkapitals erhält. Im Geschäftsjahr 2015 sind Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung von 203 Tsd. EUR sowie für die Konzeption und Strukturierung von 87 Tsd. EUR angefallen.

Rückvergütungen i.S.v. § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB hat die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 nicht erhalten.

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,238 % der Bemessungsgrundlage, für die Jahre 2015 bis 2017 jedoch mindestens 47.600,00 EUR. Im Geschäftsjahr 2015 ist die Mindestvergütung angefallen.

Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0476 % auf Basis des zuletzt veröffentlichten Nettoinventarwertes der Gesellschaft, mindestens jedoch 14.280 EUR jährlich. Für das Geschäftsjahr 2015 wurde eine zeitanteilige Vergütung in Höhe von 6 Tsd. EUR ab Aufnahme der Verwahrstellentätigkeit (August 2015) berechnet.

Erfolgsabhängige Vergütung:

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 8 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 15 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Weitere Aufwendungen zu Lasten der Investmentgesellschaft

a)
Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft und werden nicht durch die bereits oben beschriebenen Kosten, Gebühren und Vergütungen gedeckt und auch nicht auf diese angerechnet:

Kosten für externe Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände gem. §§ 261, 271 KAGB,

bankübliche Depotbankgebühren, Kontoführungsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland,

Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen,

für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden,

Kosten für die Prüfung der Investmentgesellschaft durch deren Abschlussprüfer,

Von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Investmentgesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Investmentgesellschaft erhobenen Ansprüchen,

Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Investmentgesellschaft erhoben werden,

Ab Zulassung der Investmentgesellschaft zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Investmentgesellschaft und ihre,

Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden,

Steuern und Abgaben, die die Investmentgesellschaft schuldet.

b)

Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden der Investmentgesellschaft die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (sog. Transaktionskosten) belastet. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern können der Investmentgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet werden.

c)

Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Zweckgesellschaft können entsprechende Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventar-wert der Investmentgesellschaft aus.

Daneben besteht ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag zwischen der Gesellschaft und der WealthCap Investment Services GmbH. Die WealthCap Investment Services GmbH erhält für die Übernahme der Platzierungs- und Einzahlungsgarantie eine Vergütung in Höhe von 250 Tsd. EUR. Im Geschäftsjahr sind entsprechend des Platzierungsfortschritts 81 Tsd. EUR als Vergütung angefallen.

6.2.3 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KAGB

Die KVG hat im Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleistete Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des Weiteren hat die WealthCap KVG keinen wesentlichen Teil der von dem AIF an die WealthCap KVG geleisteten Vergütungen für Zahlungen an Vermittler von Anteilen des AIF auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der WealthCap KVG selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, mit der die KVG eine wesentliche mittelbare/unmittelbare Beteiligung eingegangen ist, für die gehaltenen Anteile berechnet worden.

Der Ausgabepreis der Anteile ergibt sich aus dem Nominalbetrag des vom Anleger übernommenen Zeichnungsbetrags zzgl. des Ausgabeaufschlags. Die Summe der in Form des Ausgabeaufschlags und der Initialkosten anfallenden Kosten beträgt bis zu 9,71 % des Ausgabepreises. Der Ausgabeaufschlag der Anteile beträgt bis zu 2 % des Zeichnungsbetrags. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Im Geschäftsjahr 2015 sind Ausgabeaufschläge in Höhe von 81 Tsd. EUR angefallen.

Der Anleger hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile. Daher wird ein Rücknahmepreis nicht fortlaufend berechnet und ein Rücknahmeabschlag nicht erhoben.

6.3 Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütungen der KVG) werden im Lagebericht in Abschnitt 6 „Vergütungen“ dargestellt.

6.4 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Die wesentlichen Änderungen im Geschäftsjahr werden im Lagebericht in Abschnitt 7 „Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr“ dargestellt.

6.5 Angaben gemäß § 300 KAGB

6.5.1 Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen

Die schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände bestehen aus der gehaltenen Beteiligung an der WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG mit einem Wert zum Abschlussstichtag von 2 Tsd. EUR. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 0,31 % des NAV.

6.5.2 Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

6.5.3 Risikoprofil der Gesellschaft

Mit der Anlage in den AIF sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden.

Der AIF ist darauf ausgerichtet ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds mit europäischer Fokussierung aufzubauen, die direkt oder indirekt in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) und dabei im Segment Buy-out investieren. Buyout ist ein Teilbereich von Private Equity und bezeichnet eine bestimmte Form des Unternehmenskaufs. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um diese nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Es ist geplant, die Ziel-fondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zweckgesellschaft zu halten. Die konkreten Investitionsgegenstände in Gestalt von Zielfondsbeteiligungen stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an.

Der AIF ist somit geeignet für Anleger mit folgendem Risikoprofil:

Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, werden bewusst entsprechende Risiken eingegangen; für die Ertragschancen werden entsprechende Wertschwankungen in Kauf genommen.

Folgende Risiken können die Wertentwicklung des Fonds und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und des Ausgabeaufschlags erleidet.

Anlagerisiken/Blind Pool

Das wirtschaftliche Ergebnis der Investmentgesellschaft ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielfonds die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Investmentgesellschaft aus ihrer Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die konkreten Investitionen der Investmentgesellschaft zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch nicht feststehen (Blind Pool).

Insolvenzrisiko/keine Einlagensicherung

Die Investmentgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, wenn sie geringere Einnahmen erzielt und/oder höhere Ausgaben tätigt als erwartet. Eine daraus folgende Insolvenz der Investmentgesellschaft kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Fremdwährungsrisiko

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielfonds, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an die Investmentgesellschaft und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Auch bei Investitionen in einen in einer Fremdwährung geführten Zielfonds können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Kosten für den Umtausch der Fremdwährung entstehen.

Spezifische Risiken der Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen)

Mit der Investition der Investmentgesellschaft in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) sind besondere Risiken verbunden. Die Rentabilität der Beteiligung an einem Zielfonds, der direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen investiert, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens und des Marktes, in dem es tätig ist, lässt sich mitunter nur schwer abschätzen. Dies gilt umso mehr, als dass Zielfonds unter Umständen auch in weniger etablierte Unternehmen investieren, die auf sich in der Entwicklung befindlichen Märkten tätig sind. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses der Investmentgesellschaft. Die Zielfonds erhalten für das von ihnen in die Portfoliounternehmen investierte Kapital i. d. R. weder Sicherheiten noch regelmäßige Zahlungen, wie etwa Zinszahlungen oder Dividenden. Sie sind deshalb in besonderem Maße von den Veräußerungserlösen abhängig.

Liquidität und beschränkte Handelbarkeit

Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und des Erfordernisses einer Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft kann ein Verkauf jedoch ggf. auch gar nicht oder nur mit großen Abschlägen oder unter starken Einschränkungen möglich sein.

6.5.4 Risikomanagement der WealthCap KVG

Zur Wahrung der organisatorischen Grundlagen zum Risikomanagement für die von der WealthCap KVG verwalteten AIF wurden Richtlinien im Hinblick auf die Anforderungen nach KAGB erstellt. Die AIF-spezifischen Risikoprozesse werden von der WealthCap KVG durch die Risikostrategie sowie durch die „Risiko-Richtlinie für die Steuerung von AIF“ geregelt. Die vom Risikomanagement der WealthCap KVG eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse berücksichtigen im Wesentlichen die Identifikation, Bewertung und Überwachung, Steuerung und Kommunikation/Reporting der Risiken und auch die Überwachung des Leverage. Stresstests werden als Teil der quantitativen Risikobewertung vorgenommen. Die Überwachung der Risiken eines AIF erfolgt mithilfe eines Limitsystems, welches am jeweiligen Risikoprofil des AIF ausgerichtet ist. Risikolimits wurden im Berichtsjahr nicht überschritten. Änderungen im Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

6.5.5 Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben.

6.5.6 Gesamthöhe des Leverage

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Bruttomethode: 1,00

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitmentmethode: 2,27

Die WealthCap KVG hat keine das Investmentvermögen betreffende Hedging- oder Nettinginstrumente eingesetzt.

Von dem geplant zu platzierenden Kommanditkapital in Höhe von 12.500 Tsd. EUR waren zum Abschlussstichtag 4.050 Tsd. EUR eingeworben. Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein NAV in Höhe von 729 Tsd. EUR.

6.6 Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin sowie Geschäftsführerin ist die WealthCap Private Equity 20 Komplementär GmbH, Grünwald (Komplementärin), mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 EUR.

Deren Geschäftsführer sind:

Alfred Gangkofner, Leiter Rechnungswesen, Bewertung und Steuern, und Christian Kümmerling, Leiter Portfoliomanagement Private Equity / Infrastruktur.

7. Ergebnisverwendung

Das Ergebnis wird den laut Gesellschaftsvertrag am Ergebnis beteiligten Gesellschaftern zugerechnet. Die Verwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV ist dem Anhang als Anlage 2 beigefügt.

Grünwald, den 31. Mai 2016

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.


Die persönlich haftende Gesellschafterin
WealthCap Private Equity 20 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

Vermögensaufstellung gemäß §§ 158, 135 Abs. 5, 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB zum 31.12.2015

Anschaffungskosten im Berichtsjahr Wert Anteil am Fondsvermögen
Zugänge Abgänge Bestand
in EUR in EUR in EUR in EUR in %
A. Vermögensgegenstände
I. Beteiligungen 2.230,00 0,31
WealthCap 19/20 Equity GmbH & Co. KG 7.487,50 0,00 7.487,50
II. Liquiditätsanlagen 925.303,47 127,00
Bankguthaben
III. Sonstige Vermögensgegenstände 263.736,00 36,19
Andere
Summe Vermögensgegenstände 1.191.269,47 163,50
B. Schulden
I. Verbindlichkeiten aus -413.089,27 -56,70
Lieferungen und Leistungen
II. Rückstellungen -49.580,00 -6,80
Summe Schulden -462.669,27 -63,50
C. Fondsvermögen 728.600,20 100,00
umlaufende Anteile (Stück) 4.051
Anteilwert (EUR) 179,86

Gegenstände, die mit Rechten Dritter belastet sind (Besicherungen gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 Satz 7 KAGB), bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

Verwendungsrechnung gem. § 24 Abs. 1 KARBV

EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -563.142,30
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten 563.142,30
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre gem. § 24 Abs. 2 KARBV

A. Komplementär EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 0,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00
B. Kommanditisten EUR EUR
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 1.000,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 1.296.000,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 1.296.000,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -563.142,30
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -5.257,50
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 728.600,20

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Entsprechend den Vorgaben des § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB (§ 135 Abs. 1 Satz 3 KAGB)

Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs-grundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Grünwald, den 31. Mai 2016

Die persönlich haftende Gesellschafterin
WealthCap Private Equity 20 Komplementär GmbH

gez. Alfred Gangkofner

gez. Christian Kümmerling

Vermerk des Abschlussprüfers

An die WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald

Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der WealthCap Private Equity 20 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Salz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m, § 317 HGB unter Beachtung der vorn Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfling werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz I i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vorn 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

München, den 14. Juni 2016

Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Koch) Wirtschaftsprüfer

(Vogel) Wirtschaftsprüfer

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