Briese Schiffarts GmbH & Co übermittelt diebewertung.de das Schreiben eines Rechtsanwaltes

Wie immer lassen wir den Vorgang von Rechtsanwalt Rasch aus Radebeul anschauen und bearbeiten. Unsere Meinung zu dem Vorgang haben wir ja bereits in einem weiteren Artikel kundgetan. Natürlich waren wir zu dem Vorgang insgesamt nicht untätig. Wir haben den kompletten Sachverhalt 2 Anlegerschutzanwälten zur Kenntnis übergeben, und diese gebeten, sich den „Vorgang“ aus deren Sicht einmal genauer anzuschauen.

Bei unserem Vorgang geht es um eine Briese Flottenfonds Management GmbH, die unseren Recherchen den gleichen geographischen Sitz hat wie die Gesellschaft, die uns nun durch die Rechtsanwälte Ahlers & Vogel hat ein Schriftstück übersenden lassen.

Nun zu unserem Vorgang

Besagte Briese Flottenfonds Management GmbH ist laut Auszug des Unternehmensregisters in Insolvenz. Das hatten wir selber aus dem Insovenzregister ermittelt. Schaut man sich nun die letzte Bilanz der insolventen Gesellschaft Briese Flottenfonds Management GmbH an, dann stellen sich uns in der Redaktion durchaus Fragen. Eine Frage zu Beispiel war und ist „welche Auswrkungen hat die Insolvenz der Gesellschaft, auf zum Beispiel in der Bilanz aufgeführte Beteiligungen, für die Gesellschafter?  Zitat aus der Bilanz:Zum 31. Dezember 2011 nimmt die Gesellschaft bei folgenden Gesellschaften die Stellung als unbeschränkt haftender Gesellschafter ein:“ Dann folgt die Aufzählung der Beteiligungen siehe dazu auch unseren weiteren Artikel vom heutigen Vormittag. Nun könnte sich ja doch so mancher Anleger Gedanken darüber machen „was dies in der Konsequenz für ihn bedeutet“, wenn der uneingeschränkt haftende Gesellschafter in Insolvenz ist? Genau dazu haben wir die Anlegerschuzanwälte gefragt. Die Antwort dazu werden wir sicherlich am Montag bekommen, und natürlich auf unserem Blog beantworten. Unsere Tendenz in diesem Fall ist allerdings ganz klar „das wollen wir dann auch mal vor Gericht ausdiskutieren, ob man 3 Sätze die deutlich als Zitat gekennzeichnet sind, dann als Urheberrechtsverletzung ansehen kann. Da fehlt es aus meiner Sicht schon an der „Schutzwürdigkeit des Textes“. Nun, da mag man in Leer eine andere Einschätzung haben, insofern sehen wir uns dann wohl mal vor Gericht. Leer ist eine tolle Stadt und sicherlich auch mit Richtern die wissen „was urheberrechtlich schützenswert“ ist.