FMA Warnung: FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit SpotFN

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung” oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Dezember 2014 teilt die FMA daher mit, dass

SpotFN
25 Old Broad Street / 6th Floor
London, EC2N 1HN
United Kingdom
p +49 305 679 6939
http://www.spotfn.de
support(at)spotfn.de; dlutz(at)spotfn.de; noreply(at)spotplatform.spotfn.de;admin(at)spotfn.com; accounts(at)spotplatform.spotfn.de; verification(at)SpotFn.com

Tel US: +(1) 888 977 6836 [ +(1) 888 9SPOTFN]
Tel UK: + (44) 203 318 5988

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (gem. § 1 Abs 1 Z. 1 BWG) in Österreich nicht gestattet.

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