FUBUS- OSV Gläubigerversammlung geht weiter am 17. Juni 2014

Sehr geehrter Herr Bremer,

soeben sehe ich in den Insolvenzbekanntmachungen, dass das AG Dresden mitteilt, dass die Gläubigerversammlung (teilweise) wohl fortgesetzt werden soll am 17. Juni 2014. Offenbar betrifft dies nur diejenigen OSV-Gläubiger, für welche das alte Schuldverschreibungsgesetz von 1899 Anwendung findet. Vermutlich geht es erst einmal um eine Abstimmung über das Opt-In (ob das neue Gesetz Anwendung findet) und danach ggf. über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters.   Die alten Vollmachten (Thematik RA Gloeckner) sollen nach Bekanntmachung des Gerichts grundsätzlich weiterhin gelten. Das Insolvenzgericht scheint also bis heute kritikresistent zu sein.

Nach wie vor meine ich, dass sich jeder Anleger genau überlegen sollte, ob er wirklich eine Vollmacht an den suggerierten bzw. ersten Hauptbevollmächtigten RA Gloeckner wollte und/oder der Meinung war, dies müsse so sein. Falls nicht, sollte widerrufen werden, und zwar am Besten sowohl gegenüber RA Gloeckner, als auch dem Insolvenzverwalter. Durchschriften davon sollten an den jeweiligen Anwalt des Vertrauens des Gläubigers gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Lies den Rest des Eintrages →