Immobilienkredite- Gibt es eine Chance auf Widerruf?

Mehr als zwei Drittel der Widerrufs­belehrungen in Immobilien­­darlehens­­verträgen sind fehlerhaft und damit unwirksam. Das ergab unsere erste Überprüfung der Widerrufs­­belehrungen in 300 Kreditverträgen im August 2013. In den vergangenen Monaten haben wir sogar rund 70 Prozent der uns vorliegenden Immobiliendarlehensverträge wegen falscher Widerrufsbelehrungen beanstandet. Rund ein Drittel der Belehrungen war so fehlerhaft, dass Verbraucher sehr gute Aussichten hatten, ihre Forderungen erfolgreich vor Gericht durchzusetzen.

Worüber lässt sich mit Kreditinstituten verhandeln?

Oft einigen sich Kreditnehmer und Kreditgeber ohne Prozess, indem Immobiliendarlehen vorzeitig aufgelöst, Vorfälligkeitsentschädigungen reduziert oder neue Kreditverträge mit günstigerem Zinssatz geschlossen werden.

Vor allem kleinere Kreditinstitute suchen das persönliche Gespräch und zeigen sich vergleichsbereit. Das ist nicht verwunderlich, denn die Widerrufsbelehrungen in Verträgen von Volksbanken und Sparkassen weisen häufig eklatante Fehler auf. Bei diesen Kreditinstituten sind die Verhandlungschancen für Verbraucher besonders gut. Das zeigen auch unsere Beispiele:

  • Herr F. muss im Mai 2014 für sein vorzeitig gekündigtes Immobiliendarlehen nur noch 2.223 Euro statt 5.262 Euro an die Sparda-Bank zahlen.
  • Herr S. erhielt im März 2014 ein Angebot von der BHW Bausparkasse, in dem stand, dass sein aktueller Immobilienkredit aufgelöst würde, ohne dass er die hierfür ursprünglich geforderte Vorfälligkeitsentschädigung von 57.000 Euro zahlen müsse, und dass er einen neuen Vertrag mit einem Zinssatz von 2,55 Prozent abschließen könnte.
  • Herr P. konnte im März 2014 seinen teuren Immobilienkredit ohne jegliche Kosten vier Jahre früher ablösen.
  • Im Februar 2014 erstattete die ING-Diba Frau S. mit 3.974 Euro die Hälfte der von ihr geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Die Eheleute R. schuldeten im Dezember 2013 ein altes Immobiliendarlehen in einen neuen Vertrag um und sparen so in den kommenden sieben Jahren monatlich 362,50 Euro.
  • Frau A. konnte ihren alten Vertrag im Oktober 2013 ohne irgendwelche Kosten aufheben und die Restsumme des Immobiliendarlehens ganz unbürokratisch mit dem aktuellen Zinssatz verzinsen.

Das ZDF-Magazin WISO berichtete im Februar 2014 von Familie H., die eine falsche Widerrufsbelehrung in ihrem Immobilienkreditvertrag nutzte, um ihre Vorfälligkeitsentschädigung zu mindern.

Was bedeutet das ganz allgemein?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehen geben vielen Verbrauchern die Möglichkeit, noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit vorzeitig aufzulösen. Denn: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden.

Davon profitieren all jene, die nach der Kündigung ihres Immobilien­darlehens eine Vorfälligkeits­entschädigung zahlen mussten oder noch sollen. Sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag einfach widerrufen und sparen so die Vorfälligkeitsentschädigung, die im europäischen Vergleich in Deutschland überdurch­schnittlich hoch ist. Erfreulich könnte es auch für Kunden sein, die 2002 und später einen Immobilienkredit abgeschlossen haben und angesichts der niedrigen Zinsen gern in einen günstigeren Kredit umschulden möchten. Damit schlägt das Pendel bei der Ausgestaltung und Abwicklung von Immobiliendarlehen endlich auch einmal in Richtung Verbraucher aus. Allerdings werden die Finanzinstitute − gerade im Falle einer Umschuldung − den Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Betroffene werden oft einen Anwalt brauchen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Was ist bei den Widerrufsbelehrungen zu beanstanden?

Laut unserer Untersuchung im August 2013 informieren Banken und Sparkassen in den Belehrungen oft nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, oder es fehlen entscheidende Hinweise, insbesondere zu den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Teilweise finden sich auch ergänzende Formulierungen, die für Sie als Kreditnehmer verwirrend und unverständlich sind. Darüber hinaus werden oft keine Anschriften genannt, obwohl ein Telefonanruf für einen wirksamen Widerruf in Textform nicht ausreichend ist.

Was ist zu tun?

Ob auch „Ihre“ Widerrufsbelehrung falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vor­fällig­keits­ent­schädigung befreit zu werden, prüfen unsere Juristen.

Schicken Sie uns Ihren Immobiliendarlehensvertrag mit diesem ausgefüllten Formular zu. Wir prüfen die Klausel, sagen Ihnen, ob sie korrekt ist oder in welchen Punkten sie Fehler hat und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können. Das Entgelt für die Prüfung (mit schriftlicher Stellung­nahme) beträgt 70­ Euro pro Vertrag.

Ausfüllhinweise: Das Formular ist bereits für das neue SEPA-Last­schrift­verfahren eingerichtet. Bitte geben Sie dafür Ihre IBAN und BIC an den entsprechenden Stellen ein. Falls Sie den Adobe Reader XI benutzen, können Sie die Formulardaten auf Ihrem Computer speichern.

Wie lange ist die Wartezeit?

Wir bekommen viele Zuschriften und Anfragen zu Widerrufs­belehrungen in Immobilien­verträgen. Nicht immer können wir uns zeitnah zurückmelden. Bitte haben Sie Geduld, wenn Sie etwas länger auf unsere Antwort oder Beratung warten müssen.

Bitte senden Sie uns keine Anfragen doppelt zu. Wenn Sie uns weitere Unterlagen zuschicken möchten, nehmen Sie Bezug auf Ihr erstes Schreiben. Falls Sie nichts von uns hören, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Der Eingang Ihrer E-Mail-Anfrage wird in der Regel automatisch bestätigt.

Schriftlich oder persönlich beraten lassen?

Sie können Sie auch in die persönliche Beratung kommen. Das Gespräch dauert 45 Minuten und findet in unserem Infozentrum an der Kirchenallee 22 in Hamburg statt.

UNSER ANGEBOT ZEITEN & KONTAKT  ENTGELT
Persönliche Spezial­beratung zu Widerrufs­belehrungen in Immobilien­­darlehens­­verträgen
(45 Minuten)
nach Vereinbarung
Tel. (040) 248 32-0 oder -107 (AB)
termine@vzhh.de
 70 €

Von Bauvertrag bis Vorfälligkeitsentschädigung – hier finden Sie das komplette Beratungsangebot unseres Bereichs Baufinanzierung.

Stand vom Mittwoch, 21. Mai 2014

Quelle:VZ Hamburg