Unserer Redaktion ist der Vorgang seit einigen Wochen bekannt, da auch wir Adressat so manches “obstrusen Vorwurfes” gegen ein Göttinger Unternehmen waren. Trotzdem recherchieren wir natürlich genau, um zu schauen, ob es da Vorwürfe gibt die nachvollziehbare Anknüpfungstatsachen begründen. In diesem konkreten Fall müssen wir leider sagen, dass es sich hier mehr um einen “Krimi” handelt, als um nicht belegbare Vorwürfe eines Mitarbeiters des oben genannten Unternehmens.
Das Göttinger Unternehmen hat unserer Kenntnis nach nun Strafanzeige gegen das Unternehmen GVA KG aus München (und gegen den “ehemaligen Mitarbeiter” in Vorbereitung möglicherweise schon) gestellt. Parallel dazu, so der das Unternehmen vertretene Anwalt gegenüber unserer Redaktion, ist eine Zivilklage im 7- stelligen Bereich in Vorbereitung. Was war passiert? Das Göttinger Unternehmen arbeitet im Bereich der erneuerbaren Energien, betreibt in diesem Bereich ein Biomassekraftwerk und konzipiert derzeit unter anderem Offshore Windparks an der Nordsee. Vor etwas über einem Jahr kam es dann zu einer vertrieblichen Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen GVA KG und dem Göttinger Unternehmen. Hierzu ordnete das Unternehmen GVA KG einen Mitarbeiter zum Göttinger Unternehmen ab. Parallel dazu warb das Göttinger Unternehmen über Google adwords Leads ein. Jeden Monat ca.1.500 nach unserem Kenntnisstand. Diese wurden dann von internen Mitarbeitern des Göttinger Unternehmen unter Federführung der GVA KG aus München abgearbeitet. Irgendwann merkte man dann im Göttinger Unternehmen “die verkaufen auf die Leads nicht nur unsere Produkte” und ging dem Sachverhalt intern nach. Dabei stellte sich dann heraus, das der Mitarbeiter der GVA KG seit Monaten die vom Göttinger Unternehmen bezahlten Leads “unrechtmäßig /vertragswidrig abgezweigt hat”, um diese für den Verkauf anderer Produkte zu nutzen. Nach Einschätzung des Göttinger Unternehmens geht es um einen möglichen Schaden im Millionenbereich. derzeit ist man dabei alle jemals über Leads akquirierte Kunden anzsuchreiben, um dort den exakten Schaden dann auch nachweisen zu können. Deutlich mehr als 20 Verdachtsfälle gibt es bereits nach einem Tag der Recherche (Angaben des Unternehmens). Nicht nur das Unternehmen GVA KG soll in diesem Fall involviert sein, sondern auch 2 weitere Unternehmen. Ob diese Unternehmen das wissentlich getan haben, ist gerade in der Klärung.
Bereits vor 3 Wochen gab es zwischen der GVA KG, dessen Geschäftsführer und dem Göttinger Unternehmen ein “klärendes Gespräch” in dem sich der Geschäftsführer der GVA KG äußerte, den Schaden komplett aufzuklären und dann gegenüber dem Göttinger Unternehmen wieder gut zu machen. Eine letzte Frist dazu ist am gestrigen Tage verstrichen. Auch wir haben Volkmar Heinz, Geschäftsführer der GVA KG, dazu angerufen und um eine Stellungnahme gebeten. Außer “das war ganz anders” kam aber keine Antwort von ihm. Er will sich nach seinen Angaben nun am heutigen Tage mit “seinem Mitarbeiter” dazu in München treffen. Hintergrund des gesamten Handelns soll wohl der Versuch einer “feindlichen Übernahme” gewesen sein. Ziel war es das Unternehmen aus Göttingen “so schlecht zu machen, um es in die Insolvenz zu treiben und dann das Unternehmen übernehmen zu können”. In diesem Zusammenhang hat es auch diverse Abwerbeversuche von Mitarbeitern innerhalb des Göttinger Unternehmens gegeben. Erklärungen an Eidesstatt dazu liegen vor.
Lassen sie uns anmerken, einen solchen Vorgang von möglicher Wirtschaftskriminalität haben wir in 25 Jahren Branchenkenntnis noch nicht erlebt. Uns liegen in der Redaktion Unterlagen und Rechercheberichte vor, die uns in den letzten Tagen erstmals die Dimension dieses “Krimis” auch wirtschaftlich vor Augen geführt. Natürlich gilt zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Bewertet die nun einbezogene Staatsanwaltschaft die Unterlagen aber so, wie ein von uns befragter Rechtsanwalt, dann kann man nur noch die Frage stellen “wie will man aus dieser Nummer wieder herauskommen?”. Solche unredlichen Mitarbeiter und Unternehmen haben nichts in der Finanzbranche zu suchen-Punkt! Wir haben dem betroffenen Mitarbeiter einen Fragenkatalog zur Stellungnahme übersendet. Eine Antwort dazu erwarten wir Heute.
Sollte das Unternehmen GVA KG unsere Anfrage beantworten, werden wir natürlich auch gerne darüber berichten, um beide Seiten nochmals eine weitere Stellungnahmemöglichkeit einzuräumen. Es liegt nun am Unternehmen GVA KG uns dazu eine Stellungnahme zu übersenden.