Infinus-FUTURE Business Verfahren: Empfindliche und peinliche Schlappe für Insolvenzverwalter Kübler durch ein Urteil des OLG Dresden

Das Urteil dürfte Insolvenzverwalter Kübler sicherlich nicht den Appetit auf den Weihnachtbraten verderben, aber es ist eine herbe juristische Schlappe die Kübler da einstecken muss, und das wird ihm dann wohl sicherlich gar nicht so richtig schmecken. Die Frage die sich aus solchen Urteilen dann letztlich immer stellt, was ist nun zu tun?

Neue Gläubigerversammlung mit Kosten im 6-telligen Bereich? Sicherlich eine mögliche Lösung, aber eines dürfte dann klar sein, das Verfahren wird sich verzögern und die Kosten trägt sicherlich nicht Herr Kübler. Wir fragen dazu  einmal Rechtsanwalt Brambrink aus Bielefeld an, was er denn von dieser OLG Entscheidung hält. Das der obsiegende Rechtsanwalt natürlich dann Interesse an einer  neuen Gläubigerversammlung haben könnte, ist dann nahvollziehbar. Dass er sich selbstverständlich bereit erklären würde, hier dann als gemeinsamer Gläubigervertreter natürlich bereit zu stehen, sicherlich auch. Das Oberlandesgericht Dresden hat in seinem Urteil vom 9.12.2015 dem von Rechtsanwalt Sascha Borowski (Kanzlei Mattil & Kollegen) vertretenen Schuldverschreibungsgläubiger recht gegeben. Es stellte fest, dass der Bestellungsbeschluss eines gemeinsamen Vertreters nichtig ist. Hierzu heißt es dann in der Veröffentlichung der Kanzlei Mattil & Kolegen weiter:

Sowohl die Parteien, als auch das Gericht haben in diesem Verfahren und mit dieser Entscheidung Neuland betreten. Erstmals wurde nach unserem Kenntnisstand der Bestellungsbeschluss eines gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz für nichtig erklärt. Das Gericht hatte sich mit zahlreichen Rechtsfragen auseinanderzusetzen, die bislang nicht – auch nicht höchstrichterlich
geklärt sind.

Die zur Unwirksamkeit/Nichtigkeit führenden Gründe sind auf eine Vielzahl von Parallelfällen übertragbar; tausende Anleger dürften betroffen sein. Die Kanzlei Mattil & Kollegen prüft derzeit die Anfechtbarkeit weiterer Bestellungsbeschlüsse sowie etwaige Amtshaftungsansprüche gegen die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Dresden.

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Skandal-im-Infinus-FuBus-Verfahren-Das-Oberlandesgericht-Dresden-erklaert-erstmals-die-Bestellung-eines-gemeinsamen-Vertreters-hier-der-Future-Business-KGaA-fuer-nichtig-4657274

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