Peter Laich (Fondax) bei Rechtsanwälten Dr. Schulte am Pranger

Holger M. (Name von der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht nach dem Besuch eines freundlichen Kapitalanlagenvermittlers der STARTIC GbR aus Berlin. „Endlich einmal eine Geldanlage am grauen Kapitalmarkt, die Sicherheit und Rendite bringt.“ – So sein Glaube.

Fondax Capital Trust GmbH & Co KG: Viel Gerede – nichts dahinter

 

Doch die Durchsicht des Prospektes strafte den Vermittler Lügen: Schon die Mindestbeteiligungszeit an dem Fonds sollte volle zehn Jahre betragen. Bei vorzeitigem Ausstieg war eine Abgangsentschädigung von 22, 75% fällig. „Daran soll ´s nicht scheitern “, dachte sich Holger M., „schließlich will ich mich ja langfristig beteiligen. Hauptsache, die Geldanlage ist seriös“. Doch weit gefehlt. Denn der freundliche Vermittler hatte eiskalt verschwiegen, wie die Fondax mit dem Kapital der Anleger in Wahrheit umgeht: Von den 20 Millionen eingeworbenen Euro, sollten nur 16,5 Millionen in die eigentliche Geldanlage fließen. Das restliche Geld war für Administration, Fondsgeschäftsführung und sonstige nichtrentable Zwecke vorgesehen. Doch damit nicht genug: Die Fondax investiert ihrerseits selbst in Fonds – eine reine Kostenspirale. Ein weiterer Haken: Durch die Kommanditbeteiligung über einen Treuhandkommanditisten sind die Anleger juristisch kaum in der Lage, die Aktivitäten der Geschäftsführung zu überwachen. Mit anderen Worten: Die Investition in die Fondax Unternehmensgruppe lohnt sich nur, falls die Immobilieninvestitionen eine fantastische Rendite erwirtschaften. Holger M. hätte besser gleich und direkt Immobilienfonds, Rentenpapiere oder andere Fonds erworben.

 

Rüde Vertriebsmethoden beim Beteiligungsverkauf

Auffällig geworden ist die Fondax durch rüde Vertriebsmethoden. So ist der Gesellschaft und dem Vertrieb im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt worden, ihre Mitbewerber am Markt wettbewerbswidrig anzuschwärzen. Rechtskräftig ist inzwischen auch eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, die einer Kapitalanlagegesellschaft Schadensersatz gegen ihren ehemaligen Handelsvertreter zusprach. Hintergrund waren sogenannte Umdeckungsmaßnahmen des Exmitarbeiters. Dieser hatte die Fronten gewechselt und war über die STARTIC GbR an die alten Kunden herangetreten: Früher von ihm vermittelte Verträge ließ er stornieren und verkaufte dann Beteiligungsverträge der Fondax, indem er den Kunden allerlei falsche Tatsachen vorgegaukelte. Mit Vollstreckung des Urteils dürfte der Handelsvertreter nunmehr selbst in einer wirtschaftlich existenzbedrohende Lage sein. Ein Rechtsanwalt aus Bayern berichtet sogar:

„Weiterhin kann ich Ihnen mitteilen, dass mir bereits mehrere Mandante gegen die Fondax Unternehmensgruppe übertragen worden sind. Augenfällig dabei ist, dass meinen Mandanten durchweg weder ein Emissionsprospekt noch eine Kopie des Beitrittsantrages ausgehändigt worden ist. Taktik des Unternehmens scheint es zu sein, den Gesellschafter möglichst lange im Unklaren über das eingegangene Geschäft zu lassen. Denn trotz meiner ausdrücklichen Hinweise an die Fondax, künftige Korrespondenz nur über meine Kanzlei zu führen, versucht sie immer wieder, direkt mit meiner Mandantschaft Kontakt aufzunehmen!“

Die Lektüre des Emissionsprospekts der Fondax-Gruppe beweist es: Höchste Vorsicht ist geboten!

Formale Mängel des Emissionsprospektes

Dem sachkundigen Leser fallen schon zahlreiche formale Mängel auf: Gemäß § 4 Ziffer 4 muss der Kommanditist ein Agio in nichtbenannter Höhe erbringen. Die Agioverpflichtung in Höhe von 5 % ist im Beitrittsantrag aber nicht ausgewiesen, sondern erstmals im Beratungsprotokoll benannt. Auch die Widerrufsbelehrung dürfte dem Deutlichkeitsgebot des BGH nicht entsprechen, denn weder ein gesonderter Fettdruck noch eine farbliche Hervorhebung sind erkennbar. Nach dem Emissionsprospekt ist der Widerruf per Textform (Brief, Fax, E-Mail) möglich. Eine E-Mail-Adresse befindet sich auf dem Beitrittsantrag jedoch überhaupt nicht. Insbesondere wird der Anleger über die Widerrufsfolgen nicht korrekt belehrt. Denn im Falle eines fristgerechten Widerrufes ist zu unterscheiden: Ist das Gesellschaftsverhältnis z.B. durch Einlageleistungen bereits in Vollzug gesetzt, werden die empfangenen Leistungen nicht vollständig zurückgewährt, sondern es muss eine Auseinandersetzung stattfinden. Ist dagegen eine Invollzugsetzung noch nicht anzunehmen, erfolgt die Auseinandersetzung. Wegen der formalen Mängel dürfte eine Rückabwicklung möglich sein.

Falsche rechtliche Hinweise

Dem Anleger werden unzutreffende rechtliche Hinweise erteilt:

–      Vermittlerverantwortlichkeit. Dort befindet sich der Hinweis, dass die Vermittler den Prospekt nicht geprüft haben. Dies kann nicht sein. Selbständige Anlagevermittler, z.B. die STARTIC GbR aus Berlin, die diese Beteiligung vertreibt, ist verpflichtet, den Emissionsprospekt auf Plausibilität zu überprüfen.

–      Aufgrund der Tatsache, dass FONDAX zu 30% in Investmentfonds und zu 10% in Wertpapiere investiert, könnten hier die Vorschriften des KWG Anwendung finden. Diesbezüglich ist keine Stellungnahme im Emissionsprospekt zu finden.

Keine sachgerechte Kostenaufklärung

Auch über die entstehenden Kosten wird der Anleger weitgehend im Dunkeln gelassen:

–      Dem Anleger wird nicht klar gemacht, dass bereits mit Eintritt in die Gesellschaft 22,75% der Zeichnungssumme an beauftragte GmbHs abgeführt werden. Nicht klar dabei ist, wann das Geld an die GmbHs geht. Geschieht dies sofort, d.h. ohne dass der Gesellschafter 22,75% der Zeichnungssumme bereits eingezahlt hat, ist eine Insolvenz der FONDAX Capital Trust GmbH & Co Beteiligungsfonds 2 KG vorprogrammiert.

–      Über die laufende Vergütung wird nur sporadisch auf den Seiten 31/32 aufgeklärt. Im Ergebnis werden aber folgende Kosten fällig:

§      22,75% der Zeichnungssumme bei Vertragsannahme

§      Jährlich nochmals 2,83% des eingeworbenen Kapitals bzw. Mindestbeträge

§      Ab 2006 steigen diese laufenden Kosten um 2,4% p.a.

Ein Rechenbeispiel: Bei einem Ratensparvertrag über 100,00 € monatlich mit einer Laufzeit von 15 Jahren und mit einer Kontoeröffnungszahlung (KEZ) von 2.000,00 € bedeutet dies folgendes:

Zeichnungssumme:                  20.000,00 €

Agio 5%:                                  1.000,00 €

Anfangskosten 22,75%:            4.550,00 €

Kosten bei Vertragsschluss:     5.550,00 € (22,75% der Zeichnungssumme!)

Einzahlungen nach 12 Monaten einschl. der KEZ: 3.200 €

Laufende Kosten 1. Jahr  mindestens: 2.83%:        90,56 €

Rechnerisches Ergebnis: Der Gesellschafter benötigt mindestens 3 volle Beteiligungsjahre und damit 20% der Vertragslaufzeit, um gewinnberechtigte Einlagen zu leisten.

Ob hier ferner durch eine noch ausstehende Betriebsprüfung eine Gewinnerzeilungsabsicht anzunehmen ist, bliebt abzuwarten und zweifelhaft.

Fondax Capital Trust GmbH & Co KG Insbesondere: Risiken werden unter den Teppich gekehrt

Das gravierendste Defizit sind die fehlenden eindeutigen Warnhinweise für die Anleger. Hier die augenfälligsten Mängel des Emissionsprospekts:

–      Das Totalverlustrisiko wird zwar benannt, jedoch im gleichen Atemzug relativiert. Damit wird letztlich eine unzulässige Verschleierung bewirkt. Fortgeführt wird dies auf Seite 43. Dort erfolgt erneut eine Relativierung. Ein Hinweis auf eine Nachzahlungspflicht im Falle einer Insolvenz erfolgt gar nicht.

–      Das Blind-Pool-Risiko wird relativiert bzw. sogar durch die Formulierung auf Seite 41 negiert. Weiterhin wird behauptet, dass aufgrund der nicht feststehenden Investitionsstrategie erhöhte Chancen für den Gesellschafter bestünden. Hier wird das Risiko als Chance dargestellt – nicht zulässig!

–      Falsche Darstellung des Schlüsselpersonenrisikos. Hier wird lediglich behauptet, dass der Verlust dieser Schlüsselpersonen negative Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben kann. Nicht mitgeteilt wird, dass diese Schlüsselperson auch durch falsche Unternehmensentscheidungen die wirtschafte Lage negativ beeinflussen kann.

–      Die personelle Verflechtungen sind gar nicht dargestellt, sondern nur durch intensive Lektüre der Seite 21 und 22 zu erkennen: Herr Peter Laich und Frau Ivet Henikova beherrschen im Grunde die Gesellschaften alleine. Folge dieser personellen Verflechtung, insbesondere durch die Personalunion des Herrn Peter Laich, ist, dass Investitionen hier vollkommen ohne Kontrolle Dritter stattfinden können. Durch die Beauftragungslage der FONDAX Capital Trust GmbH & Co Beteiligungsfonds 2 KG an die übrigen GmbHs können Interessenkonflikte entstehen.

Fazit zu Fondax Capital Trust GmbH & Co KG: Ein überflüssiges Produkt für Anleger

Fazit: Es handelt sich um eine überflüssige Beteiligung. Diese Kapitalanlage braucht die Welt nicht. Denn jeder engagierte Anleger kann seine Geldanlage durch Kauf von Fonds, Investmentzertifikaten oder Anleihen preiswerter gestalten

Quelle: Kanzlei Dr. Schulte Berlin