Prisma Life:Interview mit Markus Brugger zum Thema „Kostenausgleichsvereinbarung“

Gerade kürzlich haben wir auf Diebewertung über das Modell der Kostenausgleichsvereinbarung berichtet und das Transparenzkonzept der Prisma Life gelobt.

http://www.diebewertung.de/2014-03-11/prisma-life-berichtet-immer-neue-urteile-zu-gunsten-der-separaten-honorarvereinbarung-setzt-sich-die-erkenntnis-das-das-gut-ist-durch-169330

Jetzt gab es eine BGH-Entscheidung zum Thema Kostenausgleichsvereinbarung. Wir wollten wissen, was das Urteil für die Prisma Life bedeutet. Der CEO des Liechtensteiner Versicherers, Markus Brugger, gab uns dazu ein Interview:

Diebewertung: Herr Brugger, die Medien werten das Urteil des BGH als „Stärkung der Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen“, was bedeutet das Urteil für Sie?

Markus Brugger: Zunächst einmal möchte ich klarstellen,  dass wir mit der Kostenausgleichsvereinbarung KAV genau das machen. Durch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung sorgen wir für maximale Transparenz und stärken somit die Rechte jedes einzelnen Kunden.

Diebewertung: Aber Sie haben doch vor dem BGH Ihre Klage verloren, oder?

Markus Brugger: Ja, das stimmt, allerdings ging es in dem Fall um alte Formulare, die wir seit über fünf Jahren nicht mehr verwenden. Die Klage wurde aufgrund handwerklicher Fehler bei der Widerrufsbelehrung abgewiesen. Es ging nicht um die Kostenausgleichsvereinbarung KAV an sich. Diese wurde vom BGH erstmalig ausdrücklich bestätigt. Ich darf aus der Pressemitteilung des BGH zitieren: „Zwar ist der Abschluss einer Kostenausgleichsvereinbarung, die rechtlich selbständig neben dem Versicherungsvertrag steht, nicht wegen Verstoßes gegen § 169 Abs. 3 Satz 1, § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG unwirksam und es liegt auch keine unzulässige Umgehung vor.“

Diebewertung: Das heißt, Sie freuen sich über das Urteil, obwohl sie Ihre Klage verloren haben?

Markus Brugger: Ja, ich begrüße die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, denn sie stellt endlich klar, dass separate Kostenausgleichsvereinbarungen der vom Gesetzgeber geforderten Transparenz entsprechen. Der BGH bestätigt mit seinem Urteil unseren Weg. Nettopolicen bieten dem Kunden, im Vergleich zur Bruttopolice, maximale Kostentransparenz und mehr Verständlichkeit: der Kunde weiß, wofür er wieviel bezahlt.

Diebewertung: Also ist das Urteil tatsächlich eine Stärkung der Verbraucherrechte?

Markus Brugger:Ja, denn das Urteil erlaubt unsere Offenlegung der Kosten. Wir meinen, dass Kunden ein Recht auf Transparenz haben. Sie sollen wissen, wie hoch die Abschluss- und Einrichtungskosten sind und wieviel tatsächlich für die Altersvorsorge gespart wird. Bei anderen Versicherungen ist das leider nicht der Fall. Wir sind mit dem Weg am Markt einzigartig.

Diebewertung: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Brugger.

Markus Brugger: Ich danke Ihnen.