Thema DEF Deutsche Energie Finanz – Das hält Rechtsanwalt Dr. Tintemann von dem Nachrangdarlehen

Zitat aus einem Artikel  der Kanzlei Dr. Thomas Schulte, hier Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann:

Ein Blick ins Handelsregister macht deutlich, dass es die Firma DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG dort schon gar nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form gibt. Die Gesellschaft ist mittlerweile in DEF Deutsche Energie Finanz 1 UG & Co. KG umfirmiert. Als Komplementärin wurde nunmehr die Firma Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin eingetragen. Dafür schied die DEF Management GmbH aus Hamburg als persönlich haftender Gesellschafter aus der KG aus. Eine UG ist eine mit sehr geringem Haftungskapital ausgestattete Gesellschaft, die einmal eine GmbH werden soll, sich aber noch kapitalisieren muss. Als solventer Vertragspartner und Haftungsträger ist die UG daher wenig geeignet.

Neben der DEF Deutsche Energie Finanz 1 UG & Co. KG gibt es noch 9 weitere Gesellschaften, in denen die o.g. UG die Haftung übernommen hat. Dies sind die 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10. und 12. KG. Bei der 5. und der 11. KG war die Procuratio Deutsche Sachwerte Verwaltungs UG ebenfalls zwischenzeitig Komplementärin. Hier ist jedoch in der Zwischenzeit die Okeanos Vertriebsservice GmbH, Oberursel, Komplementärin geworden. Die Firmen firmieren daher nun als DEF Deutsche Energie Finanz 5 GmbH & Co. KG sowie als DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG.

Werbematerial der DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG mit Stand 15.11.2013 ist im Internet zu finden.

Hier bietet die Gesellschaft den Anlegern wiederum Nachrangdarlehen an, diesmal jedoch nur mit einem Zinssatz von 6 % bis maximal 7,5 %. Hier wird auch nicht mehr mit Peter Altmaier geworben. Zudem ist die Aussage, wie die Gesellschaft das Geld der Anleger vermehren will, weniger konkret, als noch bei der DEF Deutsche Energie Finanz 1 GmbH & Co. KG. So wirbt die DEF Deutsche Energie Finanz 11 GmbH & Co. KG mit einer Darlehensgewährung an Kommunen oder Unternehmen zur Sanierung der Beleuchtung. Zudem soll aber auch noch in das sog. Repowering von Solaranlagen (zweites Standbein), das Repowering von Windkraftanlagen (drittes Standbein), das Contracting mit Blockheizkraftwerken (viertes Standbein) und in die energetische Sanierung im Rahmen der Projektentwicklung investiert werden. NPL als Anlagemöglichkeit tauchen hier nicht mehr auf.

Sicherheit und Risiko – Abwägung und Haftungsrisiko

Wegen der vielen unterschiedlichen Anlagegesellschaften und auch wegen der Gefahren der Anlageform muss sicherheitsorientierten Anlegern, die ihre Gelder zuvor auf dem Sparbuch oder in einer Lebensversicherung angelegt hatten, dringend davon abgeraten werden, Nachrangdarlehen bei der DEF-Gruppe abzuschließen. Als Anleger leihen sie einer Firma Geld, die wiederum damit Geld verdienen möchte, dass sie anderen Firmen das gerade geliehene und zu verzinsende Kapital weiter verleiht. Dass dies nicht risikolos ist, liegt auf der Hand.

Dr. Tintemann weiter: „Nach der Rechtsprechung haftet ein Politiker oder anderweitig Prominenter, der wissentlich seinen Namen für Geldanlagen zur Verfügung stellt. Wir hatten vor einigen Jahren den Fall des Prof. Dr. Scholz (Rechtsprofessor), der unter Bundeskanzler Kohl einige Jahre Verteidigungsminister war. Dieser tauchte als Empfehler in Vertriebsunterlagen einer berüchtigten Firma „Master Star Fonds“ auf. Hier hat der Bundesgerichtshof eine Prospekthaftung angenommen (vgl. Tintemann/Wiest – Prominentenhaftung bei Werbung für Fonds – in VuR 2012, 279 ff.). Auch wegen der Haftungsrisiken muss niemand hinnehmen, dass mit seinem Namen und seinem Bild heimlich Werbung gemacht wird. Hier hat Minister Altmaier einen Unterlassungsanspruch gegen die DEF!“

Anleger, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten sich anwaltlichen Rat suchen, insbesondere dann, wenn ihnen die Kapitalanlage als sicheres Investment verkauft wurde. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann steht Ratsuchenden gern unter 030-715 206 70 oderkontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.
Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB
vertreten durch die Partner
Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen
Malteserstraße 170/172
12277 Berlin

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