Verbraucherschutz aus Sicht der BaFin
„Wie schutzbedürftig ist der Verbraucher?“ Diese Frage stellte BaFin-Präsidentin Dr. Elke König zu Beginn der Jahrespressekonferenz der Aufsicht am 20. Mai in Frankfurt am Main. Das Leitbild der BaFin sei der mündige Verbraucher, der seine Anlageentscheidungen selbst bestimmt und eigenverantwortlich treffe, führte König in ihrer Rede aus.Allerdings seien Verbraucher den Anbietern tendenziell unterlegen. In einer sozialen Marktwirtschaft müsse daher der Staat den Verbraucher schützen, indem er einen geeigneten ordnungsrechtlichen Rahmen schaffe.Dieser Schutz dürfe nicht in Gängelei ausarten: „Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“, erläuterte König. Wer privaten Anlegern generell das Recht nehme, ihr Geld in Risikoanlagen zu investieren, greife unverhältnismäßig tief in ihre Privatautonomie ein und schade dem Wettbewerb. „Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen – auch wenn wir über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes diskutieren“, mahnte die BaFin-Präsidentin. Man sollte sich fragen, „was wir künftig als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrachten und welche eventuellen Schlupflöcher wir schließen sollten, um Anleger vor unkalkulierbaren Schäden zu bewahren.“ Nachdenken solle man aber auch über eine Ausdehnung der Prospektpflicht, die Verständlichkeit von Informationen und den Vertrieb von Finanzanlagen.