VSR Verlag erneut in der Kritik der Verbraucherzentrale

Auch uns hat der Verlag aufgefordert die Berichterstattung zu dem Verlag VSR einzustellen. Zu viele Problem hat man scheinbar. Nun, schreibt auch die VZ Hamburg einen interessanten Artikel zu dem Verlag und seinen zweifelhaften Methoden.

Die VSR Verlag Service GmbH ist bekannt dafür, Verbrauchern mit falschen Versprechen Zeitschriftenabos unterzuschieben. Immer wieder bekommen wir Beschwerden von Betroffenen, die auf die unsäglichen Vertriebsmethoden des Verlags hereingefallen sind.

Mit Gutscheinen ausgetrickst

Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe.

Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird.

Soziales Engagement vorgeheuchelt

Noch 2011 hatten die Vertriebsmitarbeiter des VSR Verlags in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit einer doppelt dreisten Methode Verbrauchern Zeitschriftenabos untergeschoben. Die Zeitschriftenwerber erweckten gegenüber Passanten den Eindruck, für ein kostenloses und unverbindliches Probeabo zu unterscheiben. Gleichzeitig heuchelten sie soziales Engagement vor und behaupteten, dass die Abos Zustellern helfen würden, von Hartz IV in eine Festanstellung zu wechseln.

Die Geschichte klang in den Ohren vieler Verbraucher so glaubhaft, dass sie ein Abonnement bestellten. Am Ende hatten sie allerdings statt des kostenlosen Abos für zwei Monate ein kostenpflichtes für 14 Monate im Briefkasten. Davon erfuhren sie jedoch erst ein paar Wochen später, als sie per Post ein Begrüßungsschreibens des VSR Verlags erhielten, in dem ihnen der Abschluss des kostenpflichtigen Abos bestätigt wurde. Kündbar war das Abo zu allem Überfluss erst zum Ablauf der 14 Monate.

Das Landgericht München I hat auf unsere Klage hin entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil vom 3. September 2011, Az. 17 HK O 1489/11). Zuvor hatten wir die VSR Verlag Service GmbH wegen Irreführung abgemahnt und aufgefordert, die wahrheitswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an.

Was folgt daraus? Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.

Quelle:VZ Hamburg