Autor: Administrator

Normalbürger hat keinen Anspruch auf Regress gegen die BaFin

Das ist so! Alles Jammern und Schimpfen über die BaFin hilft also auch im aktuellen Vorgang des Berichtes der Sächsischen Zeitung nicht wirklich. Nur Unternehmen die nachweisen können, das sie durch BaFin Handlungen geschädigt wurden haben eine Chance auf Schadensersatz.   http://www.sz-online.de/nachrichten/infinus-aufsicht-wusste-von-unregelmaessigkeiten-2812473.html...

Hamburgische Seehandlung Mutterunternehmen Laeisz GmbH mit 60 Millionen Euro Jahresfehlbetrag… das ist aber mehr als eine “steife Briese”

Unglaublich solch eine Wertberichtigung sieht man selten. Fast 60 Millionen Euro wurden hier ausgewiesen in der Bilanz. Unterschrieben ist die Bilanz von 2 Personen die sich “Kaufleute” nennen. Ist das bei so einer Bilanz noch gerechtfertigt? Zumal der “Hamburger Kaufmann” als...