Treuhänder

Die BaFin hat auf ihrer Internetseite das neue Rundschreiben für Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens veröffentlicht, das sie bis Anfang Mai öffentlich konsultiert hatte. Das Vorgänger-Rundschreiben 13/2005 (VA) ist damit aufgehoben. Die Überarbeitung war erforderlich, um das Rundschreiben der aktuellen Rechtslage anzupassen. Zudem wurde es praxisgerechter und übersichtlicher gestaltet. Die BaFin hat aus diesem Anlass für den 3. Juni 2014 alle Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens und deren Stellvertreter zu einer Informationsveranstaltung in die Beethovenhalle in Bonn eingeladen.